Die NRW-Landesregierung will die Schriftform-Erfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und –verordnungen abbauen und so mehr digitale Behördengänge ermöglichen.

Die NRW-Landesregierung will die Schriftform-Erfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und –verordnungen abbauen und so mehr digitale Behördengänge ermöglichen. (Foto: © everythingpossible/123RF.com)

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Digitale Verwaltung: NRW vereinfacht bürokratische Abläufe

Handwerkspolitik

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die bürokratischen Abläufe in der Verwaltung vereinfachen und schafft die Papier-Unterschrift in vielen Verfahren ab.

Die NRW-Landesregierung hat einen gesetzentwurf zur Vereinfachung vieler Verwaltungsverfahren vorgelegt. Damit will sie die Schriftform-Erfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und –verordnungen abbauen und so mehr digitale Behördengänge ermöglichen. Persönliches Erscheinen auf dem Amt und Formulare mit persönlicher Unterschrift sollen der Vergangenheit angehören. Mit einer neuen "Experimentierklausel" im E-Government-Gesetz sollen weitere Bereiche, in denen Ausnahmen von Formvorschriften möglich sind, identifiziert werden.

Bürger können ihre Daten auf servicekonto.nrw hinterlegen. Mit dem Smartphone und dem neuen Personalausweis können sie sich so über eine zertifizierte App des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik digital authentifizieren. Die Anmeldung ersetzt die Unterschrift auf Papier und ermöglicht eine vollständig digitale Antragstellung. Viele Behördengänge werden so überflüssig. Zudem betont das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW nunmehr, dass in allen Verwaltungsverfahren statt der Papierform möglichst elektronische Verfahren angeboten werden sollen.

Abbau komplizierter Bürokratie

"Die Landesregierung meint es ernst mit dem Abbau komplizierter Bürokratie und will Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen eine moderne digitale Servicekultur bieten", sagt Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). "Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bietet mehr als 70 Dienstleistungen digital an, bald werden es hunderte sein. Nun schaffen wir die Schriftform-Erfordernis in rund 100 Fachgesetzen und Verordnungen ab."

Laut Pinkwart ist das nur der erste Schritt: "Probeweise wollen wir Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften auch in vielen anderen Bereichen zulassen, um noch mehr durchgängig digitale Services anzubieten und die Arbeit der Verwaltung zu vereinfachen. Das Ziel ist klar: Ende 2022 soll der digitale Gang ins Rathaus die Regel und nicht mehr die Ausnahme sein." Die Landesregierung sieht auch ein gesetzlich verankertes Antragsrecht der Kommunen vor, damit gerade die Behörden vor Ort Bereiche vorschlagen können, in denen eine Erprobung digitaler Arbeitsweisen sinnvoll ist.

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Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium

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Text: / handwerksblatt.de

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