Freie Gewerbefläche in Merchweiler
Die Handwerkskammer des Saarlandes informiert: In der Gemeinde Merchweiler ist ein vollerschlossenes, gewerbliches Baugrundstück zu vergeben.
In der Gemeinde Merchweiler ist ein, im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet "Auf Bruchborn-Nord, 1. Änderung" im Ortsteil Wemmetsweiler liegendes, vollerschlossenes, gewerbliches Baugrundstück zu vergeben. Gemäß Paragraph 8 Absatz 2 Baunutzungsverordnung sind auf der Fläche Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, separate Wohngebäude sind nicht zulässig. Ausgeschlossen sind Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 100 m² mit Ausnahme von Handwerkshandel, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke. Als Maß der baulichen Nutzung ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine maximale Höhe der baulichen Anlagen für Gebäude (GH) von 12,0 m festgesetzt.
Das Grundstück teilt sich in eine ca. 4.230 m² große Nettobaufläche und ca. 1.084 m² große Böschungs- und Grünfläche auf. Der marktgerechte Verkaufspreis, der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landkreis Neunkirchen ermittelt wurde, beträgt 25,-- €/m². Dieser Preis gilt für die Gesamtfläche von insgesamt 5.314 m². Sämtliche mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten (z.B. Notarkosten) wären zusätzlich von einem möglichen Erwerber zu übernehmen. Unter förderrechtlichen Gesichtspunkten hat das zuständige Ministerium die Empfehlung ausgesprochen, die Fläche an produzierendes Gewerbe sowie an Handwerksbetriebe zu vergeben.
Hintergrund: Gewerbeflächen Bewerbung Interessierte können sich bei der Gemeinde Merchweiler, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler, schriftlich oder per E-Mail an gemeinde@merchweiler.de unter Angabe der Kontaktdaten, der Betriebsart, der Anzahl der Mitarbeiter (aktuell oder geplant) und den geplanten baulichen Anlagen bewerben.
Hintergrund Über die Zuteilung des gewerblichen Baugrundstücks entscheiden die zuständigen kommunalen Gremien. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung der gewerblichen Baustelle besteht nicht.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes
Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben