Die KfW-Bank fördert im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie "nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge".

Die KfW-Bank fördert im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie "nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge". (Foto: © Mike Flippo/123RF.com)

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Elektromobilität in Betrieben: Förderung von Ladestationen

Das Bundesverkehrsministerium fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen und für betriebliche Elektrofahrzeuge sowie für Dienstfahrzeuge.

Gefördert werden künftig der Kauf und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen befinden, die zur gewerblichen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Die Förderung erfolgt als De–minimis–Beihilfe. 

Schätzungsweise 60 bis 85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Die neue Förderrichtlinie "Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen" bietet finanzielle Unterstützung für Selbstständige im Handwerk, die Ladeinfrastruktur in unmittelbarer des eigenen Betriebs aufbauen möchten. Mit der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie zu begleitenden Fördermaßnahmen direkte Unterstützung. 

 

Hintergrund und Antragstellung Antragstellung Anträge können seit dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Hintergrund Nähere Informationen zur Förderung sind auf der Website der KfW-Förderbank verfügbar.
Kontakt Als Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum steht Marcel Quinten zur Verfügung, Tel.: 0681 5809264, E-Mail: m.quinten@hwk-saarland.de

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Text: / handwerksblatt.de

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