Wer einen neuen Boiler bekommt, muss dafür sorgen, dass der alte fachgerecht entsorgt wird.

Wer einen neuen Boiler bekommt, muss dafür sorgen, dass der alte fachgerecht entsorgt wird. (Foto: © Alexander Raths/123RF.com)

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Ausgediente Boiler richtig entsorgen

Alte Boiler und Warmwasserspeicher gehören laut dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz auf den Wertstoffhof oder in eine Recyclinganlage für Wärmeüberträger.

Wer einen Boiler oder Warmwasserspeicher ausbaut, muss diesen fachgerecht entsorgen. Alte Geräte gehören laut dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) auf den Wertstoffhof oder in eine Recyclinganlage für Wärmeüberträger. Alte Heizkessel und Warmwasserspeicher enthalten oft noch stark klimaschädliche Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Damit die FCKW nicht in die Umwelt gelangen, müssen die Altgeräte nach dem ElektroG fachgerecht entsorgt werden. Heizkessel und Warmwasserspeicher sind nach dem Gesetz der Sammelgruppe 1 zuzuordnen. Das bedeutet, dass sie ausschließlich in geeigneten Verwertungsanlagen für Heizgeräte entsorgt werden dürfen. Eine Entsorgung über Metallverwertungsanlagen ist gesetzeswidrig.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist darauf hin, dass ausschließlich das Umweltbundesamt befugt ist, Daten von Herstellern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern und Entsorgern zu erheben und aufzubereiten.

 

Hintergrund: Entsorgung Hintergrund Der ZDH gibt auf seiner Website zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz einen Überblick über die Regelungen, die das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten betreffen. 
Umweltzentrum Weitere Informationen bietet das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer des Saarlandes.

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Text: / handwerksblatt.de

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