Arbeiten in Frankreich: Das ist wichtig!
Die bürokratischen Hürden sind hoch, aber es gibt auch wirtschaftliche Chancen für Handwerksbetriebe im Nachbarland Frankreich.
Auf den ersten Blick scheint es für deutsche Handwerksbetriebe im Rahmen des EU-Binnenmarktes einfach: Theoretisch können sie problemlos Aufträge in Frankreich übernehmen. Doch die Praxis zeigt oft das Gegenteil. Die bürokratischen Anforderungen und branchenspezifischen Regelungen in Frankreich sind hoch und stellen für viele Handwerksbetriebe eine Herausforderung dar.
Gerade für kleinere Betriebe lohnt sich der Aufwand mitunter kaum, da selbst für kleine Aufträge ein umfangreiches Antrags- und Meldeverfahren erforderlich ist. Welche Schritte notwendig sind und worauf insbesondere Bauhandwerker achten sollten, haben wir mit Unterstützung der Betriebsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes zusammengefasst.
Die wichtigsten Anforderungen bei der Entsendung
Für jeden Einsatz in Frankreich – ob für einen halben Tag oder mehrere Wochen – müssen deutsche Handwerksunternehmen eine Reihe von Formalitäten erfüllen:
- A1-Bescheinigung: Diese Bescheinigung bestätigt, dass die entsandten Mitarbeiter in Deutschland sozialversichert sind. Sie muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden und für jeden Arbeitsauftrag mitgeführt werden.
- Entsendungsmeldung im Portal Sipsi: Über das Online-Portal Sipsi (https://www.sipsi.travail.gouv.fr/auth/login) muss für jeden Auftrag eine Entsendungsmeldung abgegeben werden. Seit einiger Zeit ist das Formular zumindest auf Deutsch verfügbar, doch der Aufwand bleibt, da diese Meldung für jeden Auftrag einzeln notwendig ist.
- Carte BTP für Bauhandwerker: Im Baugewerbe wird zusätzlich ein spezieller Handwerkerausweis (Carte BTP) gefordert. Dieser muss ebenfalls für jeden Auftrag beantragt und mitgeführt werden.
- Vertreter in Frankreich: Betriebe müssen in Frankreich eine offizielle Ansprechperson benennen, die alle erforderlichen Unterlagen für den Auftrag vorhält, das kann aber auch der Kunde sein.
- Sonderregelungen für Nicht-EU-Bürger: Mitarbeiter, die keine EU-Bürger sind, benötigen zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung.
- Sprachliche Anforderungen im Privatkundengeschäft: Alle Dokumente und Formulare, insbesondere bei Aufträgen für private Kunden, müssen ins Französische übersetzt sein.
Diese Vorschriften sind keine Erlaubnis zum Arbeiten, sondern Meldepflichten, die dennoch unbedingt eingehalten werden müssen, da bei Verstößen Bußgelder zwischen 2.000 und 4.000 Euro drohen.
Besonderheiten im französischen Arbeitsrecht
Neben den Meldepflichten müssen deutsche Handwerksbetriebe das französische Arbeitsrecht beachten. Dieses umfasst den französischen Mindestlohn, die gesetzliche 35-Stunden-Woche und Überstundenzuschläge von 25 bis 50 Prozent. Außerdem gelten ab einer Entsendung von mehr als einem Jahr zusätzliche Regeln für entsandte Mitarbeiter.
Ein weiteres Thema, das oft übersehen wird, ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich: Wenn ein Mitarbeiter mehr als 183 Tage in Frankreich verbringt (unabhängig davon, ob er arbeitet oder privat vor Ort ist), wird er dort einkommensteuerpflichtig. Für Grenzgänger, die in einem Land leben und im anderen arbeiten, gelten jedoch besondere Regelungen.
Die Sprachbarriere: Ein nicht zu unterschätzender Faktor
Für Handwerksbetriebe kann die Sprache eine weitere Herausforderung darstellen. Häufig sind Französischkenntnisse erforderlich, um Missverständnisse mit Behörden zu vermeiden.
Ebenso sollten wichtige Dokumente und Vertragsinhalte von einem Muttersprachler übersetzt oder zumindest überprüft werden, auch hier kann ein KI-gestütztes Übersetzungstool helfen.
Chancen und Perspektiven – trotz Hürden
Trotz der komplexen Anforderungen gibt es viele Chancen für deutsche Handwerksbetriebe in Frankreich. Gerade in Grenzregionen wie dem Saarland ist die Nachfrage nach grenzüberschreitenden Dienstleistungen groß und viele Kunden schätzen die hohe Qualität und Zuverlässigkeit deutscher Betriebe.
Einige Betriebe aus der Region haben sich durch Kooperationen mit Partnern in Frankreich und regelmäßige Aufträge erfolgreich auf diesem Markt etabliert.
Hintergrund: Arbeiten in Frankreich Fazit Für deutsche Handwerksbetriebe, die in Frankreich tätig werden wollen, sind die bürokratischen Anforderungen nicht zu unterschätzen. Mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf, guter Vorbereitung und einer klaren Strukturierung der Melde- und Antragsverfahren lassen sich die Hürden jedoch überwinden. Die Betriebsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes steht Handwerksbetrieben, die Unterstützung zum Thema Arbeiten in Frankreich suchen, mit Rat und Tat zur Seite.
Kontakt Klaus-Peter Schröder, Außenwirtschaftsberatung, Fachbereich Unternehmensberatung, 0681 5809-136, k.schroeder@hwk-saarland.de
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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