NRW-Soforthilfe für Betriebe bis 50 Mitarbeitern
Die Berater der Handwerkskammer Münster helfen den Betrieben beim elektronischen Antragsverfahren.
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes eins zu eins an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Kleinstunternehmen werden durch den Bund über direkte Zuschüsse unterstützt. 9.000 Euro soll es für Betriebe bis fünf Mitarbeiter geben, 15.000 Euro sollen Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern erhalten. Das Land NRW stockt das Sofortprogramm des Bundes auf und gewährt zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro an Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten.
Weitere Informationen Zum elektronischen Antragsverfahren und weiteren Informationen zur NRW-Soforthilfe auf der Website der Bezirksregierung Münster geht es hier entlang.
Die Telefon-Hotline der Handwerkskammer Münster ist unter dieser Telefonnummer zu erreichen: 0251 5203-888. Berater der Handwerkskammer Münster geben hier Auskunft und Hilfestellungen für das elektronische Antragsverfahren für die NRW-Soforthilfe 2020. Die Hotline ist erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr sowie Freitag von 8 bis 14 Uhr.
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Text:
Vera von Dietlein /
handwerksblatt.de
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