Die KfW-Schnellkredite sind jetzt auch für kleinere Betriebe verfügbar. Die Handwerkskammer Münster begrüßt diese Regelung.

Die KfW-Schnellkredite sind jetzt auch für kleinere Betriebe verfügbar. Die Handwerkskammer Münster begrüßt diese Regelung. (Foto: © Le Moal Olivier/123RF.com)

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HWK begrüßt Schnellkredite für kleine Unternehmen

Der notwendig gewordene Teil-Lockdown wegen der Corona-Pandemie trifft auch Betriebe ohne Novemberhilfen.

Ab sofort stehen die KfW-Schnellkredite auch Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten offen. Die Handwerkskammer Münster begrüßt, dass dieses Instrument zur Liquiditätssicherung nun endlich auch kleinen Betrieben zur Verfügung stehe. Im Handwerk seien gerade Kleinunternehmen vom aktuellen Teil-Lockdown betroffen. Dass die KfW nun 100 Prozent des Bankenrisikos übernehme, sichere die Bestandskraft der Betriebe und erleichtere ihnen den Zugang zu Kreditmitteln, so die Handwerkskammer. Sie weist darauf hin, dass Mittel des Schnellkredits bis 31. Dezember beantragt werden müssen. Sie können auch mit erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken kombiniert werden. 

HWK ist froh über "Gesamtpaket"

Kammerpräsident Hans Hund betont: "Besonders für Betriebe, die vom Teil-Lockdown direkt erfasst sind und deshalb Novemberhilfen bekommen, ergeben die Erweiterungen im KfW-Schnellkredit ein Gesamtpaket, über das wir schon einmal froh sind." Die Novemberhilfen betreffen im Kammerbezirk rund 2.000 Kosmetikbetriebe, die zur Corona-Kontakteinschränkung ganz schließen mussten. Ihnen werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Bei Bedarf können die Zuschüsse durch den Schnellkredit ergänzt werden. Bei den Zuschüssen sind aus Sicht der Handwerkskammer jedoch die Betriebe, die nur mittelbar von den aktuellen Schließungen betroffen sind, aber auch massive Umsatzausfälle verzeichnen, noch zu wenig berücksichtigt. Indirekt sind Bäckereien und Konditoreien, deren Cafés nicht offenbleiben durften, sowie handwerkliche Dienstleister für Hotels, Restaurants und Veranstaltungen, vom Teil-Lockdown beeinträchtigt.

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Text: / handwerksblatt.de

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