Baustellen-Arbeit während einer Pandemie
Auf wechselnden beruflichen Einsatzorten wie Baustellen ist die Organisation eines funktionierenden Gesundheitsschutzes ungleich schwieriger als in Werkstätten mit Sozialbereich.
In der aktuellen Phase einer Pandemie sollte die Einstellung einer Bautätigkeit nur erfolgen, wenn behördliche Maßnahmen, zum Beispiel Betretungsverbote, dazu zwingen oder ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb durch den Handwerksbetrieb nicht mehr möglich ist. Letzteres kann passieren, wenn große Teile des Personals bedingt durch Quarantäne oder Krankheit nicht mehr zur Verfügung stehen. Grundsätzlich kann eine Pandemie natürlich auch den Tatbestand der höheren Gewalt im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 2 Nummer 1 lit. der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung (VOB/B) auslösen. Es wäre dann allerdings vom Auftragnehmer nachzuweisen, warum die vereinbarte Leistung aktuell nicht zu erbringen ist.
Baustellen sind weiter möglich
Erst einmal ist davon auszugehen, dass auch weiterhin selbstständiges Arbeiten im Bau- und Ausbauhandwerk unter Einhaltung elementarer hygienischer Voraussetzungen auf Baustellen möglich bleibt. Die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, besteht für Betriebe schon seit 1996. Bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Coronaviren sind natürlich besonders die Risiken durch Kontakte mit anderen Menschen zu erfassen und zu beurteilen. Aus der Gefährdungsbeurteilung werden dann die Schutzmaßnahmen abgeleitet.
Folgende Schutzmaßnahmen (Hygieneregeln) sind unbedingt einzuhalten:
- Gute Handhygiene
- Husten- und Niesetikette
- Abstandhalten zu anderen Menschen (ca. 2 m)
- Augen, Mund und Nase nicht anfassen
Es ist sinnvoll, wenn der Arbeitgeber die Unterweisung zu diesen Hygieneregeln regelmäßig wiederholt. Gutes Händewaschen vor der Pause senkt das Übertragungsrisiko. Pausen sollten zeitversetzt stattfinden, um den Mindestabstand zwischen den Beschäftigten besser einhalten zu können. Je nach Wetterlage können Pausenzeiten auch gut im Freien verbracht werden. Arbeitsausführungen sollten im Idealfall nur mit Kolonnen bestehend aus zwei Personen stattfinden. Feste Kolonnen haben bei Erkrankung im Team den Vorteil, mit den anderen Teams weiterarbeiten zu können. Falls die Baustellentätigkeit eingestellt werden muss, wird die Baustelle abgesichert. Wenn vorhanden, sollte der Baustellenkoordinator (SiGeKo) informiert werden.
Persönliche Schutzausrüstung ist wichtig
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) bekommt in Zeiten einer Pandemie eine besondere Bedeutung. Bei vielen Arbeiten auf Baustellen ist es sinnvoll, Handschuhe, Helm und Mundschutz zu tragen. PSA sollte nicht innerhalb der Belegschaft getauscht werden. Im Idealfall benutzen alle Beschäftigten auch nur ihr eigenes Werkzeug. Vor dem möglichen Weiterreichen von Werkzeugen, sind diese zu desinfizieren. Während einer Pandemie sollten alle Beschäftigten auf Baustellen oder bei Montageeinsätzen vor Ort beim Kunden eigenes Geschirr und eigene Utensilien verwenden. Gruppentransporte sollten mit möglichst wenig Personen im Fahrzeug (Sicherheitsabstand!) durchgeführt werden. Manchmal kann es sinnvoll sein, mehrere Fahrzeuge (möglicherweise Privatfahrzeuge) zu nutzen. Zu prüfen wäre auch, ob mit der Arbeit gestaffelt begonnen oder auf ein Schichtmodell umgestellt werden kann. Alle Beschäftigten sind vom Arbeitgeber regelmäßig auf das Verhalten bei Krankheitssymptomen zu unterweisen. Mitarbeitende mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl und Gliederschmerzen bleiben zu Hause und halten eine Quarantäne ein, die mindestens die längste Inkubationszeit umfasst. Treten die genannten Symptome während der Arbeit auf, werden die Beschäftigten umgehend nach Hause geschickt und melden sich beim Hausarzt, um Empfehlungen für die weitere Verhaltensweise zu bekommen.
Informationen bei der HWK Münster Informationen zum richtigen Arbeiten bei erhöhter Infektionsgefährdung auf Baustellen gibt bei der Handwerkskammer Münster Thomas Melchert, Telefon 0251/5203123, E-Mail: thomas.melchert@hwk-muenster.de.
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Text:
Thomas Melchert /
handwerksblatt.de
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