Die Handwerkskammer Koblenz weist darauf hin, dass die Frist zur Abgabe des Antrags zur Aufbauhilfe RLP zu beachten. Sie endet am 31. Dezember 2024.

Die Handwerkskammer Koblenz weist darauf hin, dass die Frist zur Abgabe des Antrags zur Aufbauhilfe RLP zu beachten. Sie endet am 31. Dezember 2024. (Foto: © rawpixel /123RF.com)

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Aufbauhilfe RLP: Frist für Unternehmen beachten

Die Handwerkskammer Koblenz empfiehlt den vom Ahr-Hochwasser betroffenen Handwerksbetrieben, so schnell wie möglich mit dem Antragsverfahren zu beginnen.

Zwar setzen sich Kammern und Landesregierung intensiv für eine Verlängerung ein, doch die Frist für das Beantragen der Wiederaufbauhilfe über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) endet für Unternehmen zurzeit am 31. Dezember 2024.

Sollte es geplant sein, noch einen Antrag zu stellen, empfiehlt die Handwerkskammer (HwK) Koblenz den von der Ahrflut betroffenen Betrieben, schnellstmöglich zu handeln. Längere Vorlaufzeiten, zum Beispiel beim Einholen der notwendigen Gutachten, können zu unerwarteten Verzögerungen im Vorbereitungsprozess der Unternehmen führen.

Hintergrund: Frist Aufbauhilfe RLP Hintergrund Antragsformulare und das Antragsportal gibt es hier im Internet.
Beratung Eine kostenlose Beratung und Hilfestellung rund um die Antragsformalitäten erhalten betroffene Handwerksbetriebe bei der Betriebsberatung der HwK Koblenz, Tel. 0261 398251, beratung@hwk-koblenz.de

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Text: / handwerksblatt.de

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