Die Antragsfrist für Betriebe, Wiederaufbauhilfe zu beantragen, ist letztmalig verlängert worden. Stichtag ist nun der 30. Juni 2026.

Die Antragsfrist für Betriebe, Wiederaufbauhilfe zu beantragen, ist letztmalig verlängert worden. Stichtag ist nun der 30. Juni 2026. (Foto: © Handwerkskammer Koblenz)

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Aufbauhilfe im Ahrtal weiter verlängert

Die Frist für das Beantragen der Wiederaufbauhilfe über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist letztmals verlängert worden.

Die Frist für das Beantragen der Wiederaufbauhilfe über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist für Betriebe in den rheinland-pfälzischen Hochwassergebieten letztmals verlängert worden. Sie endet nun am 30. Juni 2026 statt wie ursprünglich geplant am 31. Dezember 2024. Nun gilt es, aktiv zu werden: Längere Vorlaufzeiten, beispielsweise beim Einholen der Gutachten, können zu unerwarteten Verzögerungen führen. Daher sollten von der Ahrflut betroffene Handwerksbetriebe, die einen Antrag stellen wollen, umgehend handeln. 

 

Hintergrund: WiederaufbauhilfeHintergrund Informationen, Antragsformular und kostenlose Hilfe zu den Formalitäten gibt es bei der HwK-Betriebsberatung und online hier.
Kontakt Ansprechpartner ist die Betriebsberatung der HwK Koblenz, Tel 0261 398251, E-Mail: beratung@hwk-koblenz.de

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Text: / handwerksblatt.de

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