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Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz informiert zu wichtigen Änderungen nach dem Jahreswechsel 2018/19. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Änderungen zum Jahreswechsel 2018/19

Die Handwerkskammer Koblenz informiert ihre Mitgliedsbetriebe über sechs wichtige Änderungen nach dem Jahreswechsel 2018/19.

Änderung treten oftmals zum Jahreswechsel in Kraft. Es ist auch für Handwerksbetriebe wichtig, diesbezüglich auf dem aktuellen Stand zu sein. Daher informiert die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz ihre Mitgliedsbetriebe über sechs wichtige Änderungen, die mit dem 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind. 

Dabei geht es etwa um die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, das Thema Brückenteilzeit oder Anpassungen im Kündigungsrecht und das Qualifizierungschancengesetz.

 

Hintergrund: Ein Merkblatt mit weiteren Details gibt es hier zum Download.
Ansprechpartner: Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz hilft bei allen weiteren Fragen unter der Telefonnummer 0261/398205 oder per E-Mail unter recht@hwk-koblenz.de weiter.

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Text: / handwerksblatt.de