Förderung für Ladeinfrastruktur
Der Förderaufruf zum Bundesprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" geht in die dritte Runde.
Elektromobilität ist verstärkt in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung gerückt. Denn mittel-und langfristig kommt ihr eine wichtige Rolle bei der Lösung von Luftqualitätsproblemen in den Städten zu. Dies bedeutet eine große Herausforderung für die öffentliche Hand und die deutschen Hersteller. Die Entwicklung von Fahrzeugen mit alltagstauglichen Reichweiten ist in letzter Zeit sehr weit fortgeschritten, jetzt ist es für den weiteren Erfolg sehr wichtig, dass eine bedarfsgerechte Ladesäuleninfrastruktur zur Verfügung steht. Die Kommunen waren dabei in den letzten Jahren sehr engagiert und haben hervorragende Pionierarbeit geleistet. Dies zeigte sich auch an dem sehr regen Interesse an den ersten beiden Förderaufrufen zum Bundesprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“.
Nach dem Abschluss des zweiten Förderaufrufs Ende Oktober 2017 kam es leider zu einem länger andauernden Stillstand in vielen Bereichen der Förderung der Ladeinfrastruktur. Daher ist es umso erfreulicher, dass jetzt die dritte Runde gestartet wurde. Damit können sich etwa auch alle Interessenten wieder bewerben, die bei den ersten beiden Runden aufgrund der begrenzten Mittel oder noch nicht abgeschlossenen Vorbereitungsarbeiten leider nicht gefördert werden konnten bzw. noch keine Anträge eingereicht hatten. Mit dem jetzt vorliegenden Aufruf werden rund 10.000 Normalladepunkte mit einer Leistung von mindestens 3,7 kW und maximal 22 kW sowie rund 3.000 Schnellladepunkte mit einer Mindestladeleistung von 50 kW gefördert. Daneben wird der Netzanschluss gefördert. Dafür werden rund 70 Millionen Euro bereitgestellt. Die Ausschreibungsrunde läuft noch bis zum 21. Februar 2019.
Unterschiedlich hohe Förderungen
Erstmals wird dabei die Förderkulisse in zwei Bereiche aufgeteilt (blaue Bereiche mit einem höheren Bedarf und gelbe Bereiche mit einem geringeren Bedarf). Die genaue Einteilung der Bereiche in blau oder gelb kann online durch (starkes) Zoomen in der Karte der Förderkulisse des Bundes ermittelt werden. Jeder Normalladepunkt bis einschließlich 22 Kilowatt wird mit höchstens 40 Prozent (maximal 2.500 Euro) und jeder Schnellladepunkt mit mindestens 50 kW Ladeleistung je Ladepunkt mit höchstens 50 Prozent (blauer Bereich; maximal 12.000 Euro für eine Ladeleistung zwischen 50 und 100 kW und maximal 30.000 Euro für eine Ladeleistung größer als 100 kW) bzw. 30 Prozent (gelber Bereich; maximal 9.000 Euro für eine Ladeleistung zwischen 50 und 100 kW und maximal 23.000 Euro für eine Ladeleistung größer als 100 kW) gefördert. Ergänzend wird der Netzanschluss an das Niederspannungsnetz pro Standort entsprechend der Hardwareförderquote (blauer oder gelber Bereich) mit höchstens 40 Prozent (höchstens 5.000 Euro) bzw. an das Mittelspannungsnetz mit höchstens 40 Prozent (maximal 50.000 Euro) finanziell unterstützt.
Abweichend von den ersten Ausschreibungsrunden werden diesmal auch Modernisierungsmaßnahmen (Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur sowie die Ertüchtigung von Netzanschlüssen) mit maximal 40 Prozent gefördert. Die Auswahl der erfolgreichen Projekte erfolgt auf Grundlage der Wirtschaftlichkeit und einer festen Kontingentierung pro 40 km x 40 km Kachel.
Hintergrund: Details zum Förderprogramm können der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen entnommen werden.
Rückfragen: Bei Fragen zum 3. Förderaufruf hilft die Lotsenstelle für alternative Antriebe der Energieagentur Rheinland-Pfalz per E-Mail unter elektromobilitaet@energieagentur.rlp.de weiter.
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Text:
Tim Adrian /
handwerksblatt.de
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