Handwerk

In Rheinland-Pfalz können erfolgreiche Meisterabsolventen einen Aufstiegsbonus beantragen. (Foto: © pixelrobot/123RF.com)

Vorlesen:

Aufstiegsbonus I und II

In Rheinland-Pfalz gibt es einen Aufstiegsbonus für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen.

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach der Verwaltungsvorschrift "Vergabe des Aufstiegsbonus I und des Aufstiegsbonus II" des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 24.11.2017 für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft den Aufstiegsbonus I.

Was ist der Aufstiegsbonus I?

Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Der Aufstiegsbonus I schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Der Bonus beträgt 1.000 Euro pro Person für jeden nach der o.g. Verwaltungsvorschrift anerkannten Abschluss.

Wer erhält den Aufstiegsbonus I?

Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt, die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde, die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern), die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder – sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und deren Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag oder die, sofern sie zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in keinem Beschäftigungsverhältnis standen, ihren ständigen Erstwohnsitz innerhalb von Rheinland-Pfalz hatten.

Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.

Wie erhalte ich den Aufstiegsbonus I?

Die Begünstigten werden von der Handwerkskammer der Pfalz ermittelt, festgestellt und informiert. Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus I ist vollständig auszufüllen und mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen bis zum angegebenen Rücksendetermin per Post bei der Handwerkskammer der Pfalz einzureichen.

Wann erhalte ich die Auszahlung?

Die zuständige Kammer prüft Ihren Antrag. Sie entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mit. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung zahlt sie Ihnen den Aufstiegsbonus I aus. In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Antragstellung.

Was muss ich noch beachten?

Zur steuerrechtlichen Behandlung der Zuwendung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.

 

Information: Ansprechpartner bei der Handwerkskammer der Pfalz ist Frank Küntzler, Telefon 0631/3677169, Fax 0631/3677267 oder E-Mail fkuentzler@hwk-pfalz.de.

Hinweise zum Aufstiegsbonus II

Was ist der Aufstiegsbonus II?

Der Aufstiegsbonus II des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Mit dem Aufstiegsbonus II wird eine Existenzgründung honoriert sowie ein Anreiz geschaffen, sich auf Grundlage einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung oder einer gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz selbständig zu machen. Der Bonus beträgt 2.500 Euro pro Person für eine anerkannte Existenzgründung.

Wer erhält den Aufstiegsbonus II?

Der Aufstiegsbonus II wird gewährt für:

  • die Gründung einer selbständigen Vollexistenz,
  • die Übernahme eines bestehenden Betriebes,
  • den Erwerb einer tätigen Beteiligung (mind. 25%, Sperrminorität vorhanden),
  • die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder
  • den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung).

Sollten Sie sich im zum Zeitpunkt der Existenzgründung: in einer Bildungsmaßnahme, die auf eine Meister-/Fortbildungsprüfung (nach DQR 6 oder 7) vorbereitet, in der Entwicklung einer Selbständigkeit mit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung befinden, ist zur Fristwahrung ein gesonderter Antrag zu stellen.

Wann erhalte ich die Auszahlung?

Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus II ist mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen spätestens achtzehn Monate nach der tatsächlichen Existenzgründung bei der Handwerkskammer der Pfalz einzureichen. Die Handwerkskammer der Pfalz prüft Ihren Antrag. Sie entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mit. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung zahlt sie Ihnen den Aufstiegsbonus II aus.

Was muss ich noch beachten?

Die Selbständigkeit darf nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der tatsächlichen Existenzgründung aufgegeben oder abgemeldet werden. Ein Nachweis ist nach Ablauf der ersten zwei Jahren der Selbständigkeit vom Antragsteller vorzulegen.

Zur steuerrechtlichen Behandlung der Zuwendung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.

 

Information: Ansprechpartner bei der Handwerkskammer der Pfalz ist Thomas Kallenbach, Telefon 0631/3677125, Fax 0631/3677262 oder E-Mail tkallenbach@hwk-pfalz.de.
Hintergrund: Weitere Informationen zum Aufstiegsbonus I und II gibt es im Internet zu finden.

Text: Handwerkskammer der Pfalz

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: