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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Zahlt der Arbeitgeber den Lohn zu spät, muss er für den Schaden aufkommen (Foto: © creative collection Verlag GmbH)
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April 2016
Lohn verspätet, Kreditrate nicht bedient, Darlehen gekündigt, Haus zwangsversteigert: Ein Arbeitnehmer bekommt 76.000 Euro Schadensersatz, weil der Chef den Lohn nicht rechtzeitig bezahlt hatte.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, oder: Wer sich nicht an seine Zahlungsfristen hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich, muss er seinem Mitarbeiter die Kosten ersetzen, die ihm daraus entstehen.
Der Fall: Ein Bauunternehmer zahlte von Juni 2012 bis Januar 2013 seinem Mitarbeiter den Lohn nicht pünktlich in voller Höhe. Im Januar 2013 blieb letztlich ein Fehlbetrag von über 1.300 Euro. Weil der Bauarbeiter wegen der unregelmäßigen Lohnzahlungen die Raten für sein Eigenheim nicht pünktlich begleichen konnte, kündigte die Sparkasse ihm den Kredit und forderte das gesamte Darlehen zurück. Das Haus wurde schließlich zwangsversteigert, doch der Erlös betrug nur etwa die Hälfte des Werts von 140.000 Euro. Die Differenz von über 76.000 Euro verlangte der Bauarbeiter von seinem Arbeitgeber als Schadenersatz. Hätte dieser den Lohn pünktlich bezahlt, wäre es nicht zur Zwangsversteigerung gekommen, argumentierte er.
Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht sprach dem Mann den vollen Schadenersatz zu. Der Arbeitgeber hätte den Dezember-Lohn spätestens am 15. Januar 2013 zahlen müssen – so sieht es der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vor. Das habe der Arbeitgeber versäumt und sich deshalb mit 1.300 Euro in Schuldnerverzug befunden.
Der Mitarbeiter habe sich auf die pünktliche Zahlung des Lohns verlassen und die Finanzierung danach ausrichten dürfen, urteilten die Richter. Hinweise darauf, dass er und seine Frau überschuldet waren, gebe es nicht. In den Jahren zuvor hätten sie die fälligen Raten immer pünktlich gezahlt.
"Es liegt nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass die Finanzierung einer Immobilie durch den Arbeitnehmer gefährdet und dadurch gegebenenfalls auch das Risiko einer Zwangsversteigerung erhöht beziehungsweise verwirklicht werden kann, wenn der geschuldete Lohn als Lebensgrundlage des Arbeitnehmers nicht pünktlich gezahlt wird", so das Urteil.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2015, Az.: 2 Sa 555/14
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