Vergabe: Neuer digitaler Briefkasten
In NRW gibt es ein neues elektronisches Modul für öffentliche Ausschreibungen. Damit können Vergabestellen bei einem Nachprüfungsverfahren alle Unterlagen digital an die Vergabekammern senden.
Seit dem 10. Februar 2020 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein neues elektronisches Modul für die Nachprüfung bei Vergabeverfahren. Damit können Vergabestellen alle Unterlagen elektronisch an die Vergabekammern versenden. Das Nachprüfungsmodul funktioniert wie ein digitaler Briefkasten: Die Unterlagen können darin nicht verändert oder bearbeitet werden.
Vergabestellen, die die Module Vergabemarktplatz (VMP) oder Vergabemanagementsystem (VMS) des Vergabeportals NRW vergabe.nrw.de nutzen oder auf dort angemeldet sind, können das Nachprüfungsmodul einsetzen. Welche einzelnen Schritte dies erfordert, wird in einem Leitfaden ausführlich und anschaulich dargestellt. Hier können Sie den Leitfaden kostenlos herunterladen.
EU-Vergaben sind seit 2018 elektronisch
Hier können Sie den Leitfaden kostenlos herunterladen Hintergrund: Seit Oktober 2018 stehen in EU-Vergabeverfahren die Vergabeunterlagen, die Bieterkommunikation sowie die Angebote elektronisch zur Verfügung. Viele Vergabestellen nutzen darüber hinaus auch E-Vergabe-Lösungen und haben bereits eine elektronische Vergabeakte vorliegen. Künftig können sie im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder einer Beschwerde diese E-Akte papierlos verschicken.
Jede Vergabestelle des Landes NRW sowie der NRW-Kommunen hat bereits Zugangsdaten zum Vergabeportal des Landes NRW. Dort erhalten Sie zudem wertvolle Informationen rund um das Thema Vergabe.
Bei Fragen zum Nachprüfungsmodul können Sie sich gerne an die folgende E-Mail-Adresse wenden: Nachpruefungsmodul@mwide.nrw.de
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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