Die Sozialpartner des Maler- und Lackiererhandwerks – der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (Arbeitgeber) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt – haben sich auf einen Schlichtungsvorschlag geeinigt. Neben den Lohnsteigerungen können sich die Beschäftigten und Auszubildenden auf eine Inflationssonderzahlung freuen. (Foto: © visivasnc /123RF.com)

Vorlesen:

Tariferhöhung für die Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks

Betriebsführung

Für Maler und Lackierer steigen ab 1. Januar 2023 die Löhne und Ausbildungsvergütung. Zudem haben sich die Tarifparteien auf eine Inflationssonderzahlung geeinigt.

Die Sozialpartner Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (Arbeitgeber) und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt IG BAU (Arbeitnehmer) haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Schlichtungsvorschlag für die rund 150.000 Beschäftigten und 20.000 Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk geeinigt. Dieser wurde am 16. Dezember 2022 nach den jeweiligen Abstimmungsverfahren endgültig angenommen. 

Ab dem 1. Januar 2023 gelten laut dem Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz folgende Tariferhöhungen:

Ecklohn (West)

ab 1. Januar 2023: Steigerung um 88 Cent von 17,51 Euro auf 18,39 Euro

Das könnte Sie auch interessieren:

ab 1. Januar 2024: Steigerung um 48 Cent von 18,39 Euro auf 18,87 Euro

Ecklohn (Ost und Berlin)

ab 1. Januar 2023: Steigerung um 98 Cent von 16,88 Euro auf 17,86 Euro

ab 1. Januar 2024: Steigerung um 58 Cent von 17,86 Euro auf 18,44 Euro

Mindestlohn I (Helfer)

ab 1. April 2023: Steigerung um 1,10 Euro von 11,40 Euro auf 12,50 Euro

ab 1. April 2024: Steigerung um 50 Cent von 12,50 Euro auf 13,00 Euro

Mindestlohn II

ab 1. April 2023: Steigerung um 70 Cent von 13,80 Euro auf 14,50 Euro

ab 1. April 2024: Steigerung um 50 Cent von 14,50 Euro auf 15,00 Euro

Ausbildungsvergütung

1. Ausbildungsjahr: Steigerung um 30 Euro auf 770,00 Euro (ab 1. August 2023); Steigerung um 30 Euro auf 800,00 Euro (ab 1. August 2024)

2. Ausbildungsjahr: Steigerung um 35 Euro auf 850,00 Euro (ab 1. August 2023); Steigerung um 35 Euro auf 885,00 Euro (ab 1. August 2024)

3. Ausbildungsjahr: Steigerung um 35 Euro auf 1.015,00 Euro (ab 1. August 2023); Steigerung um 35 Euro auf 1.050,00 Euro (ab 1. August 2024)

Inflationssonderzahlung

Die gewerblichen Arbeitnehmer, die Vollzeit beschäftigt sind, erhalten spätestens mit der Abrechnung Mai 2023 eine Inflationssonderzahlung in Höhe von 600 Euro. Sie kann einmalig oder in Raten gezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig. Tarifgebundene Azubis bekommen 180 Euro. Die  Inflationsausgleichsprämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei, so die IG BAU. 

Laufzeit

Die Laufzeit des ausgehandelten Vertrages endet laut der IG BAU am 30. September 2024.

Allgemeinverbindlichkeit

Die Tarifverträge für die Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks gehen dem Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz zufolge nun durch das Veröffentlichungsverfahren beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Einigung zum Mindestlohn durchlaufe außerdem das Verfahren zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit.
 
Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: