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HWK Münster | April 2025
Silberne Meisterbriefe für HWK-Prüfer
Im Rahmen der Meisterabschlussprüfung im Fleischerhandwerk erhielten drei Mitglieder des Meisterprüfungsausschusses ihre Silbernen Meisterbriefe.
Die meisten Soloselbstständigen (72 %) sind im Handwerk in den Berufen der Anlage A tätig, sagt eine Studie des ifh. (Foto: © auremar/123RF.com)
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August 2019
Viele soloselbstständige Handwerker liegen im mittleren Einkommensbereich. Eine prekäre Wirtschaftslage darf ihnen laut einer aktuellen Studie des ifh somit nicht pauschal unterstellt werden.
Im Hinblick auf ihre Einkommensverhältnisse ähneln die Soloselbstständigen mehr den abhängig Beschäftigten als den etablierten Unternehmern. Das ist das Ergebnis einer Mikrozensusbefragung durch das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk (ifh) an der Universität Göttingen. Soloselbstständigkeit werde zu Unrecht pauschal mit einer prekären Wirtschaftsweise assoziiert, so die Studie.
Es zeichne sich ab, dass die überwiegende Mehrheit der Soloselbstständigen in Handwerksberufen derzeit Einkommen erreicht, die oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt liege.
"Die Gleichstellung der Soloselbstständigkeit mit einer prekären Lebensweise ist damit nicht zulässig. Die Soloselbstständigkeit birgt zwar gegenüber anderen Erwerbsformen zweifelsohne erhöhte Risiken für niedrige persönliche Einkommen", heißt es in dem Papier. Dennoch ließe sich beobachten, dass die Mehrheit der Soloselbstständigen im mittleren Einkommensbereich verortet werden könne.
"Die meisten Soloselbstständigen (72 %) sind im Handwerk in den Berufen der Anlage A tätig. Allerdings ist das zulassungsfreie Handwerk deutlich stärker von der soloselbstständigen Wirtschaftsweise geprägt", so das ifh.
Soloselbstständige verzeichnen laut der Studie im Durchschnitt geringere monatliche Nettoeinkommen (1.681 Euro) als abhängig Beschäftigte (1.728 Euro) und als Selbstständige mit Beschäftigten (2.678 Euro).
20 % der Soloselbständigen erreichen persönliche Nettoeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwellen für einen Ein-Personen-Haushalt (917 Euro). Eine wichtige Ursache für die Einkommensunterschiede ist die hohe Teilzeitquote der Soloselbstständigen (19 %).
Ebenfalls Ergebnis des Mikrozensus: Soloselbstständige sind im sozialen Kontext nicht besser abgesichert als abhängig Beschäftigte, seltener rentenversichert als Selbstständige mit Beschäftigten und verfügen seltener über Wohneigentum.
Als problematisch könne demzufolge weniger die aktuelle Einkommenslage der Soloselbstständigen eingeschätzt werden, sondern vielmehr die Ungleichstellung bei der Pflicht zur sozialen Absicherung, resümiert das ifh.
Die vollständige Studie können Sie kostenlos hier herunterladen.
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