Gewerbeanmeldung wird strenger geprüft
Schon bei der Gewerbeanmeldung prüfen die Behörden künftig, ob es den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit oder Schwarzarbeit gibt.
Wer kein Geschäftskonto hat oder keine Betriebsstätte nachweisen kann, macht sich verdächtig. Bisher musste man mit der Gewerbeanzeige nicht nachweisen, ob man überhaupt eine Betriebsstätte hat, Geschäftsräume oder ein Geschäftskonto. Jetzt hat der Bundesrat die "Gewerbeanzeigenverordnung" verabschiedet. Künftig sind Behörden verpflichtet sein, Gewerbeanzeigen auf Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit zu prüfen und müssen Verdachtsfälle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll (FKS) melden.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes begrüßt die Entscheidung des Bundesrates: "Seit langem fordern wir, die Scheinselbständigkeit bereits bei der Gewerbeanzeige sowie bei der Eintragung in die Handwerksrolle zu bekämpfen", sagt ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein. "Die Voraussetzungen für eine tatsächlich selbständige Tätigkeit müssen bereits zu diesem Zeitpunkt geprüft und die Gewerbedaten bei Anhaltspunkten auf Scheinselbständigkeit an die FKS übermittelt werden."
"Kriminelle und mafiöse Strukturen"
Weitere Schritte der Gesetzgebung müssen aber folgen, so Loewenstein: "Leider stellen wir zunehmend kriminelle und zum Teil sogar mafiöse Strukturen fest. Deshalb bedarf es zur Optimierung der Bekämpfung der organisierten Formen der Kriminalität im Bereich von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit auch Änderungen im Strafrecht." Als Beispiel nannte er den Bandendiebstahl beim bandenmäßigen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und beim Unterschreiten der Mindestlöhne.
Handwerkskammern sollten Ein-Mann-Betriebe strenger prüfen
Gefragt seien aber auch die Handwerkskammern. Laut Meinung des ZDB sollten die Kammern verpflichtet werden, vor der Eintragung von Ein-Mann-Betrieben in die Handwerksrolle deren Krankenversicherung zu prüfen. Der Missbrauch der (Schein-)Selbständigkeit könnte damit eingedämmt werden, ist Verbands-Präsident Loewenstein überzeugt.
"Ich hätte keine Einwände", sagt Ass. Manfred Steinritz, Geschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf. "Es muss nur sichergestellt sein, dass alle, auch die ausländischen Betriebe, eine Bescheinigung in deutscher Sprache vorlegen müssen und diese Bescheinigung einheitlich und nicht wieder von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist", so der Rechtsexperte.
Das Baugewerbe ist überzeugt, dass ein "oft vorprogrammierter sozialer Abstieg von Scheinselbständigen, die oftmals eher Opfer als Täter seien, verhindert werden könnte." Der Zentralverband, der seinen Sitz in Berlin hat, will nun das von der Bundesregierung angekündigte Gesetzgebungsverfahren begleiten.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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