RLP: Innovationsgutscheine für den Mittelstand
Rheinland-Pfalz unterstützt innovative Mittelständler jetzt mit Innovationsgutscheinen für Forschung und Entwicklung. Der Zuschuss kann bis zu 20.000 Euro betragen. Das Programm ergänzt bestehende Förderangebote.
In Rheinland-Pfalz können kleine und mittlere Unternehmen ab sofort Innovationsgutscheine erhalten, wenn sie Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Externe vergeben. Das soll den Wissens- und Technologietransfer vorantreiben und den Unternehmen helfen, eigene Produkt zur Marktreife zu bringen.
Ausgaben der Unternehmen werden durch das Land Rheinland-Pfalz mit 50 Prozent gefördert; der maximale Zuschussbetrag liegt bei 20.000 Euro je Vorhaben. Mit der Förderung sollen KMU in den Innovationsprozess eingebunden und Kooperationen zwischen Unternehmen initiiert werden.
Anträge wickelt die ISB ab
Anträge können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden. Die ISB wickelt das Programm für das Wirtschaftsministerium ab.
"Anders als Großunternehmen haben KMU häufig sehr begrenzte eigene Forschungs- und Entwicklungskapazitäten", sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing bei der Vorstellung des Programms am 27. Mai. Es sei sehr wichtig, innovative Vorhaben weiterhin nachhaltig zu unterstützen sowie den Wissens- und Technologietransfer voranzutreiben
Technologieberatung Bei Fragen zu Forschung und Entwicklung, zum Patent- und Markenrecht, zu Normen und passenden Fördermitteln können sich Handwerksbetriebe an die Technologieberater beziehungsweise die Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) ihrer Handwerkskammer wenden.
Der Innovationsgutschein erweitere das bestehende Förderangebot, so das Ministerium. Mit InnoStart konnten FuE-Aufträge an Hochschulen vergeben werden. Auch hier liegt der maximale Zuschuss jetzt bei 20.000 Euro. Der Innovationsgutschein ermöglicht zusätzlich Aufträge an öffentliche und privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen.
Unterstützt werde auch die Kooperation zwischen Unternehmen, was eine Kumulierung von Gutscheinen ermögliche. Das bedeutet, dass bei einer Kooperation auch mehrere Unternehmen den Innovationsgutschein einsetzen können.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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