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Rentner dürfen die Energiepauschale doppelt erhalten

Betriebsführung

Rentner, die nebenbei noch arbeiten, dürfen die Energiepreispauschale doppelt erhalten. Arbeitgeber müssen nicht melden, dass sie bereits 300 Euro ausgezahlt haben, betont die Deutsche Rentenversicherung.

Im Dezember erhalten rund rund 19,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner die 300 Euro Energiepreispauschale als Einmalzahlung ausgezahlt. Geplant ist die Auszahlung spätestens zum 15. Dezember 2022.

Sie erhalten das Geld im Auftrag des Bundes über den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See oder die Landwirtschaftliche Alterskasse, berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Ein Antrag ist nicht notwendig. Nur diejenigen, die Ende Dezember erstmals eine Rente beziehen, erhalten die Energiepreispauschale voraussichtlich erst Anfang 2023.  

Eine Meldung ist nicht erforderlich

Rentnerinnen und Rentnern, die nebenbei noch arbeiten - die zum Beispiel einen Minijob haben - und bereits im September 300 Euro Energiepreispauschale über ihren Arbeitgeber erhalten haben, dürfen sich freuen. "Diese Personen haben trotzdem Anspruch auf die Zahlung im Dezember", betont die Deutsche Rentenversicherung. "Es handelt sich hier nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung."

Wichtig: Weder die Betroffenen noch deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Doppelzahlung melden.

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Wer allerdings mehrere Renten bezieht (beispielsweise Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal erhalten.

Wer bekommt die 300 Euro? Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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Text: / handwerksblatt.de

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