Personenunternehmen im Handwerk sollen von der Reform profitieren. (Foto: © Antonio Diaz/123RF.com)

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Reform der Unternehmenssteuern: Das ist geplant

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Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine umfassende Unternehmenssteuerreform. Die Steuerbelastung auf einbehaltene Unternehmensgewinne soll auf 25 Prozent sinken.

Länder wie die USA und Frankreich haben jüngst ihre Steuern für Firmen gesenkt. "Das und die weltweite konjunkturelle Eintrübung haben eine neue internationale Wettbewerbssituation geschaffen", schreibt das Bundeswirtschaftsministerum. Damit Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt, plant Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier  eine Unternehmenssteuerreform.  

Altmaier betonte bei der Vorstellung seiner Pläne, dass Investitionen von heute die Arbeitsplätze "und unser Wohlstand" von morgen sind. "Deshalb müssen wir Unternehmen jetzt mehr Spielräume eröffnen." Zentrales Ziel der Reform sei, die Steuerbelastung auf einbehaltene Unternehmensgewinne auf 25 Prozent zu senken

Mitte November hat der CDU-Politiker vier Kernelemente seiner Unternehmenssteuerreform vorgestellt, die bei der Wirtschaft auf offene Ohren stieß. Zuvor hatte das Handelsblatt berichtet, dass im Bundesfinanzministerium an einer Unternehmensteuerreform gearbeitet wird. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) lehnt Steuersenkungen allerdings aktuell ab.

"Die Weichen müssen wir jetzt stellen"

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, hier bei einer Veranstaltung der HWK des Saarlandes, hat die Pläne für eine Unternehmenssteuerreform konkretisiert. Foto: © Peter KerkrathBundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, hier bei einer Veranstaltung der HWK des Saarlandes, hat die Pläne für eine Unternehmenssteuerreform konkretisiert. Foto: © Peter Kerkrath

Das würde vor allem durch die Verbesserung bei der Berücksichtigung reinvestierter Gewinne für Personengesellschaften erreicht. "Die Weichen dafür müssen wir jetzt stellen – und nicht erst dann, wenn unser Standort aufgrund fehlender Investitionen und schlechter Rahmenbedingungen bereits abgehängt ist. Dann ist es zu spät", so Altmaier.

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Verbesserungen bei der Thesaurierungsrücklage fordert der Zentralverband des Deutschen Handwerks seit Jahren für seine Mitgliedsbetriebe. Rund 80 Prozent der Handwerksbetriebe sind Personengesellschaften und Einzelunternehmen. 

Die vier Eckpunkte der Reform

  1. Eine Verbesserungen und Entlastungen bei der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen. Ergänzend dazu die Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsbesteuerung. Das ist schon lange eine Forderung des Handwerks.

  2. Die Verbesserung der Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer und für Kapitalgesellschaften deren Einführung bei der Körperschaftsteuer.

  3. Eine moderate Absenkung des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent.
     
  4. Die schrittweise Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen.
     

Thesaurierungsbegünstigung ausweiten

Einbehaltene (thesaurierte) Gewinne von Personenunternehmen unterliegen einer ermäßigten Einkommensbesteuerung. Diese Thesaurierungsrücklage wird aber nur von wenigen Unternehmen genutzt (etwa 6.000 von insgesamt ca. 2,5 Millionen). 

Der Grund: Nur nur bei längerer Thesaurierung wird in der Regel ein Vorteil gegenüber der normalen Besteuerung erreicht. Vor allem große Personengesellschaften werden höher belastet als vergleichbare Kapitalgesellschaften.

Die Regelung soll durch eine Absenkung des Steuersatzes für einbehaltene Gewinne und durch Verbesserungen bei Gewinnentnahme und Nachversteuerung mittelstandsfreundlicher werden.

Die konkrete Höhe der Absenkung soll noch bestimmt werden und hängt laut Ministerium zusammen mit der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags, der Verbesserung der Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer, der Senkung der Körperschaftssteuer und der schrittweisen Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen.

Das ergänzende Optionsmodell soll es Personengesellschaften ermöglichen, einen Antrag auf Besteuerung als Kapitalgesellschaft zu stellen und entsprechend die steuerliche Belastung auf Körperschaftsteuerniveau zu senken. "Abhängig von der konkreten Mitunternehmer- und Vermögenssituation des Unternehmens kann die Regelung eine Alternative sein", heißt es.

Stichwort Thesaurierungsrücklage: Gewinne, die im Unternehmen gelassen werden, werden zunächst mit einem niedrigeren Steuersatz belastet und erst im Zuge der Ausschüttung an die Gesellschafter stärker besteuert. Das ist eine Annäherung an die Verhältnisse bei der GmbH oder Aktiengesellschaft. Allerdings ist die Thesaurierungsrücklage nicht praxistauglich ausgestaltet, sodass bundesweit nur einige hundert Betriebe mit großen Gewinnen davon partizipieren. Quelle: ZDH

Gewerbesteuerbelastung mindern

Die gestiegene Gewerbesteuerbelastung durch höhere Hebesätze der Gemeinden soll durch eine höhere Anrechnung auf die Einkommensteuer und durch Einführung der Anrechnung bei der Körperschaftsteuer ausgeglichen werden. "Dadurch würde die Gesamtsteuerbelastung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften gemindert", heißt es.

Körperschaftsteuersatz absenken

Für eine verbesserte Belastungssituation von Kapitalgesellschaften sei eine moderate Absenkung des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent notwendig. Die konkrete Höhe der Absenkung soll im Zusammenwirken mit der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für Kapitalgesellschaften, der Einführung der Gewerbesteueranrechnung bei der Körperschaftsteuer und der schrittweisen Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen  bestimmt werden.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen abschaffen

Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen sollen schrittweise abgeschafft. Durch diese Hinzurechnungen werde die Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer erheblich verbreitert und erhöhe damit das Steueraufkommen der Gemeinden.

Ausgaben, die bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer berücksichtigt werden, werden heute bei der Gewerbesteuer anteilig nicht zum Abzug zugelassen (etwa Mietzinsen und Lizenzgebühren). Hinzurechnungen würden sich für Unternehmen somit als substanzbesteuernde Belastung auswirken. Insbesondere bei hohem Fremdkapitaleinsatz und nur geringen Gewinnen oder gar Verlusten.

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium

Text: / handwerksblatt.de

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