(Foto: © jorisvo/123RF.com)

Vorlesen:

17 Prozent Mehrwertsteuer in Luxemburg

Betriebsführung

Die Mehrwertsteuer in Luxemburg ist zum 1. Januar 2015 von 15 auf 17 Prozent gestiegen. Handwerker aus Deutschland, die im Nachbarland aktiv sind, müssen dies bei der Rechnungstellung beachten.

Die Mehreinnahmen aus der höheren Mehrwertsteuer sollen den Wegfall der Steuereinnahmen aus dem elektronischen Handel ab 2015 im Nachbarland ausgleichen. Der vorläufige Steuersatz (Taux parking) stieg von derzeit 12 auf 14 Prozent, während es für den ermäßigten Steuersatz auf Energieprodukte von sechs auf acht Prozent hochgeht.

Handwerksbetriebe aus Deutschland, die in Luxemburg aktiv sind, stellen in der Regel ihre Rechnung mit luxemburgischer Mehrwertsteuer (TVA) aus. Hierbei gilt es, die Umstellung zu beachten und den Steuersatz entsprechend anzupassen, darauf macht die Handwerkskammer Cottbus aufmerksam.

Der Zeitpunkt der Lieferung entscheidet

Für Aufträge oder Baustellen, die sich über einen längeren Zeitraum ziehen, gilt: Der Zeitpunkt der Lieferung der Ware beziehungsweise der Ausführung der Leistung ist ausschlaggebend. Bei Bestellungen von Waren und Erteilung von Aufträgen, die im Jahr 2014 erfolgen, aber erst 2015 geliefert oder ausgeführt und in Rechnung gestellt werden, fällt der neue Mehrwertsteuersatz an. Bei entsprechenden Anzahlungen bis Ende 2014 fällt allerdings noch der in 2014 gültige Steuersatz an.

Direktkontakt zum luxemburgischen Finanzamt im Internet auf www.aed.public.lu

Bei Fragen können Sie sich an den Außenwirtschaftsberater Ihrer Handwerkskammer oder Ihres Fachverbandes wenden.

Quelle: HWK Cottbus

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: