Lkw-Maut: Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme melden
Ab 1. Juli gilt die Lkw-Maut bereits ab 3,5-Tonnen. Für Handwerker gibt es eine Ausnahme. Betriebe, die unter die Handwerkerausnahme fallen, können ihre Fahrzeuge registrieren. Alle anderen sollten sich jetzt auf die Maut vorbereiten, rät Toll Collect.
Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland auch für Fahrzeuge mit einem Gewicht mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen. Wichtig: Seit 1. Dezember 2023 wird nicht mehr auf die "zulässige Gesamtmasse" Bezug genommen, sondern auf die "technisch zulässige Gesamtmasse" (tzGm). Das ist bei der Grenze zu 7,5 Tonnen zu beachten.
Foto: © Toll CollectHandwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit (sogenannte "Handwerkerausnahme"). Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der bekannten "Handwerkerregelung", aber ohne Kilometerbegrenzung.
Auf der Toll Collect-Website können Handwerker ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Die Meldung ist freiwillig. Mit diesen Informationen können aber Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden, berichtet das Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Bei Mautkontrollen muss man nachweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise müssen in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorgezeigt werden.
Die Handwerkerausnahme gilt,
- wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind,
- oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
- Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist.
- Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Maut fällt an, wenn
- industriell gefertigte Güter ausgeliefert werden.
- Die Handwerkerausnahme gilt außerdem nicht für gewerbliche Transporte für Dritte, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb.
- Werden die Fahrzeuge in der Regel nicht nicht unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sein, dann empfiehlt Toll Collect den Einbau eines Fahrzeuggeräts (On-Board-Unit oder kurz OBU). Diese OBU kann je nach Bedarf ein- oder ausgeschaltet werden.
Mein Fahrzeug fällt nicht unter die Handwerkerausnahme - was dann?
Mautpflichtig werden Fahrzeuge, die für den Güterverkehr eingesetzt werden oder dafür geeignet sind und eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen haben (abgesehen von der Handwerkerausnahme). Ob dies der Fall ist, kann man im Fahrzeugschein prüfen. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen hat.
Die Maut bezahlen kann man entweder jeweils vor Fahrtantritt auf der Toll-Collect-Webseite oder mit der App von Toll Collect. Oder aber über ein Mautgerät (OBU, Onboard-Unit) im Fahrzeug . Toll Collect bittet darum, zuerst die Fahrzeuge zu registrieren und erst anschließend einen Einbautermin bei einer Servicepartner-Werkstatt zu vereinbaren.
Quellen: Bundesamt für Logistik und Mobilität; Toll Collect
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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