Kleine Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag
Wenn die Länderparlamente zustimmen, können sich Betriebe ab 2017 entscheiden, ob sie bei der Berechnung der Rundfunkgebühr Teilzeit- in Vollzeitstellen umrechnen wollen.
Bisher spielt es bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags keine Rolle, ob ein Arbeitnehmer in Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt ist. Ab 2017 soll es möglich sein, Teilzeitstellen in Vollzeitstellen umzurechnen. Diese sogenannten Vollzeitäquivalente wären dann die Basis für die Beitragsberechnung – dies ist vor allem für Betriebe mit vielen Teilzeitkräften interessant, sie können in günstigere Beitragseinstufungen gelangen.
Das haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer kürzlich bei einer Tagung beschlossen. Die Entscheidung entspricht einer alten und immer noch aktuellen Forderung des Handwerks. Allerdings hängt das davon ab, dass alle 16 Länderparlamente dieser Entscheidung und der notwendigen Änderung des Staatsvertrages noch zustimmen, erklärt Carsten Benke, Referatsleiter für Verkehr und Infrastruktur beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Die Debatte über die Behandlung von Kraftfahrzeugen – die für eine erhebliche finanzielle Belastung bei zahlreichen Betriebe sorge – wurde dagegen auf das nächste Jahr verschoben. "Wir bedauern, dass die Länder das Problem der Belastung der Fahrzeuge weiter nicht angehen wollen, angeblich, weil dessen Lösung zu viel kostet."
Foto: © Oksana Bratanova/123RF.com
Text:
Ulrike Lotze /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben