Kälteförderung wird ausgeweitet
Zum Jahreswechsel wird die Förderrichtlinie für Klimaschutz mit Kälte- und Klimaanlagen erweitert. Davon können auch Bäcker und Metzger profitieren.
Die Bundesregierung aktualisiert die Förderrichtlinie für Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen und weitet die Förderbereiche aus. Mit Beginn des neuen Jahres wird die Förderung für Klimaschutzprojekte an Kälte- und Klimaanlagen so umgestellt, dass Betriebe und Unternehmen künftig mit Festbeträgen rechnen können. Deren Höhe hängt von der Kälteleistung und der Anlagenart ab. Die Leistungsbereiche für förderfähige Kompressionsanlagen werden teilweise auf das Doppelte heraufgesetzt. Erstmals werden zudem auch kleine Kompressionsanlagen im Bereich zwei bis fünf Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme bezuschusst, wie sie etwa in Kühlräumen von Restaurants oder zur Wärmeabfuhr elektrischer Schaltschränke zum Einsatz kommen.
Gefördert werden beispielsweise die Neuerrichtung von Anlagen, die Vollsanierung sowie erstmals auch die Teilsanierung von Anlagen. Die eingesetzten Kältemittel müssen dabei höheren Anforderungen entsprechen als bisher. Soll darüber hinaus die energetische Effizienz des Gesamtsystems verbessert werden, kann zusätzlich eine Bonusförderung in Anspruch genommen werden. Das gilt beispielsweise für den Einsatz von Kälte- und Wärmespeichern, Wärmepumpen und Freikühlern.
Von der geänderten Richtlinie profitieren können laut Bundesregierung nicht nur Betreiber von Supermärkten oder Kühlhäusern in Fruchthöfen, sondern auch Bäcker, Metzger und andere Gewerke, die Kühlräume betreiben. Sie können ab dem 1. Januar ihre Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren. Mehr Informationen zur aktualisierten Richtline gibt es auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben