Das Parken in den Städten ist mit Werkstattwagen fast immer ein Problem. Handwerkerparkausweise sollen die Parkplatzsuche und das Arbeit erleichtern.

Das Parken in den Städten ist mit Werkstattwagen fast immer ein Problem. Handwerkerparkausweise sollen die Parkplatzsuche und das Arbeit erleichtern. (Foto: © Martin Bärtges)

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Handwerkerparkausweise überregional anerkennen

Betriebsführung

Parken in den Innenstädten und Wohngebieten ist für Handwerker ein schwieriges Thema. Handwerkerparkausweise erleichtern die Parkplatzsuche. Das Handwerk hofft, dass es zu einer überregionalen Anerkennung kommt.

Einen Parkplatz zu finden, ist in den Innenstädten und auch in vielen Wohngebieten oft ein Glücksspiel. Handwerker und Lieferanten sind aber darauf angewiesen, in der Nähe der Kundschaft zu parken und können nicht stundenlang um den Block fahren auf der Suche nach einem Stellplatz. Seit vielen Jahren gibt es deshalb vielerorts die Möglichkeit für Betriebe, gebührenpflichtige Handwerkerparkausweise für Werkstattwagen bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt vielerorts das Parken im eingeschränkten Haltverbot, an Parkuhren oder auf Anwohnerparkplätzen. In der Regel gilt der Ausweis für ein Jahr und nur in der Stadt oder Gemeinde, die ihn ausgestellt hat. Der Trend geht allerdings zu überregional gültigen Parkausweisen.

Die Länder und Kommunen erkennen, dass Handwerker auch in Nachbarorten und in benachbarten Bundesländern im Einsatz sind. Der Geltungsbereich regionaler Parkausweise in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main beispielsweise wurde zum 1. Juni deutlich erweitert. Handwerkerinnen und Handwerker aus den beteiligten Regionen können nun in insgesamt 334 Kommunen der Metropolregion während ihrer Arbeitseinsätze parken, ohne ein Ticket ziehen zu müssen.

Die regionalen Ausweise gelten erstmals auch in einzelnen Kreisen in Bayern und in weiteren Gemeinden von Rheinland-Pfalz. Bis auf die Stadt Bingen gilt der Parkausweis damit jetzt in gesamt Rheinhessen, also beispielsweise in der Stadt Mainz, in Mainz-Bingen, Alzey-Worms und Worms. "Diese Ausweitung ist eine lang ersehnte Verbesserung für die in Worms ansässigen, regionsweit tätigen Handwerksbetriebe", betonte Stephanie Lohr, Bürgermeisterin von Worms, vor der Presse.

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Handwerksbetriebe im Dreiländereck Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen können den Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar beantragen. Dieser wird in 290 Kommunen anerkannt – das betrifft auch das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer der Pfalz in Ludwigshafen.

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Parkausweis wird demnächst anhand des Kennzeichens erkannt

Noch in diesem Jahr soll der Ausweis digital werden. Hierzu läuft gerade ein Pilotprojekt der Metropolregion mit der No-Code-Plattform "Omnia". Dann werden keine Ausweise mehr in der Frontscheibe geprüft, sondern das Kennzeichen selbst berechtigt zum Parken. In Fußgängerzonen ist der Ausweis allerdings nicht gültig. Dafür müssen Betriebe einen gesonderten Antrag bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Betriebe in Trier und Umgebung können wählen zwischen dem Park­ausweis für die "Region Trier-Eifel-Mosel-Hunsrück", dem "Handwerker-Parkausweis (Notfall)" für die Trierer Fußgängerzone und dem "Handwerker-Parkausweis (Fußgängerzone)" innerhalb der Liefer- und Ladezeiten.

"Je größer der Gültigkeitsbereich dieser Ausweise ist, umso besser ist das"

"Der regionale Handwerkerparkausweis erleichtert den im Kundendienst tätigen Handwerksbetrieben erheblich das Leben. Statt an jeder Parkuhr einzeln Tickets ziehen zu müssen, wird einfach einmal pro Jahr abgerechnet", sagt Anja Obermann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Rheinhessen. "Je größer der Gültigkeitsbereich dieser Ausweise ist, umso besser ist das natürlich. Daher hoffen wir, dass es zwischen den Verbünden bald zu einer gegenseitigen Anerkennung der Ausweise kommt."

Ladezonen für die Wirtschaft

Doch selbst mit der Ausnahmegenehmigung ist es in Ballungszentren nicht immer einfach, einen Stellplatz zu finden. Die Stadt München ist kürzlich dem Wunsch der Wirtschaft nachgekommen und hat in der Innenstadt orange markierte Ladezonen mit einem stilisierten Männchen mit Sackkarre eingerichtet. Hier dürfen Paketboten und andere Lieferanten be- und entladen. Auch Handwerkerinnen und Handwerker können dort für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes mit ihrem Fahrzeug stehen. Die Handwerkskammer zu Köln setzt sich gegenüber der Stadt für ein ähnliches Modell ein.

Doch: Solche gut gemeinten und kreativen Haltezonen sind allerdings nicht verbindlich, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine "Kleine Anfrage" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Mai dieses Jahres feststellt. Die Fragesteller wollten wissen, ob es einer Regelung auf Bundesebene bedarf, "um in allen Ländern wirtschaftliche Schäden und teure Ausnahmeregelungen in gleichem Maße zu vermeiden und bürokratische Hürden abzubauen".

In der Antwort heißt es, dass die Straßenverkehrsordnung "privilegienfeindliches Ordnungsrecht" sei. Deshalb dürften einzelne Wirtschaftsbranchen "grundsätzlich nicht bevorzugt werden", heißt es da. Das Sackkarren-Symbol sei ein Phantasiezeichen, welches von den Verkehrsteilnehmern nicht beachtet werden müsse.

In Metropolen wie Hamburg und Berlin hat sich das Park-Problem zuletzt durch Bewohnerparkzonen sowie autofreie oder auto-arme Quartiere verschärft. Die Stadt Hamburg hat reagiert und will jetzt mehr Lade- und Lieferzonen in solchen Gebieten einrichten. Dort konkurrieren Handwerker allerdings mit Paketdiensten. Die HWK in Hamburg setzt sich deshalb für Serviceparkplätze ein.

"Montage- und Werkstattwagen sind keine reinen Lieferfahrzeuge, sondern rollende Arbeitsstätten", betont HWK-Präsident Hjalmar Stemmann. Teilweise würden Handwerker wegen der Park- und Zufahrtsprobleme Aufträge in der Innenstadt sogar ablehnen. Die Beispiele zeigen, warum das Handwerk bei Stadt- und Mobilitätsentwicklungskonzepten früh einbezogen werden möchte.

Wo mit dem Ausweis parken?

 
In der Regel ist das Parken mit dem Handwerkerparkausweis unter anderem an folgenden Orten gestattet: 

  • Im eingeschränkten Haltverbot
  • In Haltverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • In verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, wenn eine Restfahrbahnbreite sichergestellt ist
  • An Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
  • In Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Auf Bewohnerparkplätzen mit entsprechenden Zusatzzeichen
 

Die Vorschriften unterscheiden sich im Detail je nach Region. Einheitlich ist aber, dass das Parken  auf die Dauer der Reparatur-, Bau-, Wartungs- oder Montagearbeiten beschränkt ist.

Vielerorts müssen zusätzlich "Arbeitsstättennachweise" hinterlegt werden. Der Handwerkerparkausweis kann außerdem nicht zum Parken vor dem eigenen Firmengelände genutzt werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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