Härtere Strafen für Verkehrsverstöße
Wer Auto fährt und dabei das Handy bedient, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Der Bundesrat hat dem nun zugestimmt. Härter bestraft werden künftig auch Fahrer, die rasen oder Rettungsgassen blockieren.
Der Bundesrat stimmte für eine Verschärfung des bestehenden Handyverbots am Steuer. Künftig werden bei Verstößen 100 Euro fällig statt bisher 60 Euro, plus ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Entsteht durch das Hantieren mit dem Mobilphone am Steuer ein Unfall mit Sachbeschädigung, drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Auch für Fahrradfahrer gelten künftig höhere Bußgelder: Wer mit dem Handy ertappt wird, muss 55 statt bisher 25 Euro zahlen. Die neue Regelung gilt auch für Tablets und Laptops. Die Geräte dürfen ebenso wie das Smartphone nur noch genutzt werden, wenn man sie nicht halten muss und sie über eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügen.
Neu sind auch höhere Strafen für Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden: Sie müssen jetzt mit bis zu 200 Euro Bußgeld rechnen – bisher waren es nur 20 Euro. Kommt es darüber hinaus zu einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 320 Euro teuer werden, verbunden mit einem Monat Fahrverbot.
Rettungsfahrzeuge behindern wird richtig teuer
Der Bundesrat begrüßte am 22. September 2017 eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung ausdrücklich. Seine Zustimmung zu der Vorlage knüpfte er jedoch an die Bedingung, die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, ebenfalls anzuheben. Nun drohen Autofahrern – unabhängig von der Art der Rettungsgasse – generell mindestens 240 Euro Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot, wenn sie "einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen" haben.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erweiterung des Handyverbots am Steuer möchte der Bundesrat nur geringfügig ändern: Er verlangt eine Ausnahmeregelung für Straßenbahnen, um zu gewährleisten, dass der Fahrkartenverkauf an Haltestellen weiterhin ungehindert möglich ist. Für Linienbusse sieht der Verordnungsvorschlag eine solche Regelung bereits vor.
Sekundenschnelle Nutzung bleibt zulässig
Das neue Handyverbot enthält eine technikoffene Formulierung, die sicherstellen soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bleibt zulässig, ebenso deren sekundenschnelle Nutzung.
Gesichtsverhüllung verboten
Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass Autofahrer ihr Gesicht am Steuer nicht verhüllen oder verdecken dürfen, um eine Identitätsfeststellung zu vereiteln. Lediglich klarstellenden Charakter hat die Änderung zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Es gilt ausdrücklich nur für den gewerblichen Güterverkehr. Fahrzeuge, die zu Sport- und Freizeitzwecken unterwegs sind, sind von dem Verbot ausgenommen.
Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zur Ausfertigung zugeleitet. Sie soll am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
Raser werden härter bestraft
Illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen werden außerdem künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Der Bundesrat billigte am 22. September die entsprechende Strafverschärfung, die der Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen hatte. Von dem Gesetz erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen grob verkehrswidrig und rücksichtslos rasen.
Text:
Stefan Buhren /
handwerksblatt.de
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