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Gasumlage: Erste Zahlungen nicht vor Ende Oktober

Betriebsführung

Die ersten Abschlagszahlungen für die umstrittene Gasumlage sollen nicht vor dem 31. Oktober 2022 fällig werden.

Die ersten Abschlagszahlungen der umstrittenen Gas-Umlage für die Monate Oktober und November sollen nicht wie zunächst geplant Ende September, sondern frühestens Ende Oktober fällig werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium begründet das in einem entsprechenden Referentenentwurf damit, dass die Bundesregierung aktuell noch Einzelfragen prüfe.

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Die Gasumlage, die Privathaushalte und Unternehmen befristet bis 31. März 2024 zahlen müssen, wird 2,4 Cent pro Kilowattstunde betragen. Sie wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Zum Ausgleich und angesichts der stark gestiegenen Gaspreise senkt die Bundesregierung vorübergehend die Mehrwertsteuer auf Erdgas. Ebenfalls bis Ende März 2024 soll sie bei sieben statt 19 Prozent liegen. 

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Text: / handwerksblatt.de

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