Die Woche im Handwerk (11/21)
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Deutschen Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
Präsentiert Die Woche im Handwerk: Chefredakteur Stefen Buhren. Foto: © Andreas BuckIn einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Deutschen Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
KW 11/21
Urteil: Kurzarbeit Null heißt auch null Urlaubstage
Foto: © Olga Khoroshunova/123RF.com
Wer in Kurzarbeit ist, bekommt auch nur einen anteilig gekürzten Urlaub. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Mehr lesen!
"Unsere größte Befürchtung ist ein weiterer Lockdown"
Foto: © ZV Friseurhandwerk/Barbara Frommann
Im Interview: Harald Esser, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, über die Öffnung der Salons und die Folgen der Pandemie. Mehr lesen!
+++ Service +++ Machen Sie den kostenlosen Azubitest
Foto: © YuriArcurs/Fotolia.com
Mit 18 kostenlosen Azubitests von handwerksblatt.de können Betriebsinhaber ihren Bewerbern auf den Zahn fühlen und Schulabgänger checken, ob sie fit für eine Handwerksausbildung sind. Mehr Informationen
EU-Kommission legt Digitalstrategie vor
Foto: © Tyler Olson/123RF.comDie EU-Kommission hat ein Strategiepapier vorgelegt, in dem sie ihre Digitalziele für 2030 formuliert. Bis dann sollen drei von vier Unternehmen Cloud-Computing-Dienste, Big Data und künstliche Intelligenz nutzen. Mehr lesen!
Betriebe müssen weiter Homeoffice anbieten
Foto: © belchonock/123RF.com
Die Verpflichtung der Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern wenn möglich Homeoffice anzubieten, wurde bis 30. April 2021 verlängert. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde an einigen Stellen verschärft. Mehr lesen!
Wer Kollegen auf der Toilette einsperrt, fliegt
Foto: © Nongnuch Leelaphasuk/123RF.com
Nur mit einem Tritt gegen die Tür konnte sich ein Arbeitnehmer aus der Toilette befreien. Sein Kollege hatte diese im Streit abgesperrt. Der Missetäter kassierte dafür die fristlose Kündigung. Zu recht, sagt das Arbeitsgericht Siegburg. Mehr lesen!
Text:
Stefan Buhren /
handwerksblatt.de
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