Der Chef bestimmt die Pausen
Wann und wie lange der Mitarbeiter Pause machen darf, kann der Chef auch kurzfristig festlegen. Dauert die vorgeschriebene Pause länger als die gesetzlich festgelegte Zeit, muss der Arbeitnehmer hierfür aber bezahlt werden.
Damit der Arbeitnehmer sich darauf einstellen kann, reicht es aus, wenn er zu Beginn der Pause deren Länge erfährt. Das sagt das Landesarbeitsgericht Köln.
Pausen sind unerlässlich. So schreibt das Gesetz bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden mindestens 30 Minuten Pause vor und mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.
Bezahlung nur für einen Teil
Ein Mitarbeiter der Flugsicherung hatte geklagt, denn sein Chef legte die Pausen immer kurzfristig fest. Manchmal dauerten sie länger als die gesetzlich vorgeschriebene Zeit. Der Mitarbeiter meinte, bei den Arbeitsunterbrechungen handele es sich nicht um gesetzliche Ruhepausen. Daher verlangte er dafür eine Bezahlung.
Das Gericht gab ihm nur teilweise Recht. Allein für die Zeit, die die Pausen länger als gesetzlich vorgeschrieben waren, könne er eine Bezahlung verlangen. Auch müssten diese nicht zu Beginn des Arbeitstages festgelegt werden.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21. März 2013, Az.: 7 Sa 261/12
Quelle: dav-arbeitsrecht.de
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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