Corona-Krise: Mehrarbeit im Minijob erlaubt
Minijobber dürfen in der Corona-Ausnahmesituation fünfmal die Verdienstgrenze von 450 Euro überschreiten. Die neue Regelung gilt bis 31. Oktober 2020.
In der Corona-Krise haben manche Betriebe gar nichts mehr zu tun, bei anderen fällt unerwartet Mehrarbeit an. Davon können auch die 450-Euro-Minijobber betroffen sein. Dies kann bei den Minijobbern zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen.
Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ist nun ein bis zu fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze möglich, darauf weist die Minijob-Zentrale hin. Eine Obergrenze für den Mehrverdienst gibt es laut Minijob-Zentrale nicht.
Wichtig ist, dass die Mehrarbeit nicht vorhersehbar war und nur gelegentlich vorkommt.
Die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung wurden auch ausgeweitet: Vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 wurden sie von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Das ist unter anderem wichtig für Unternehmen, die Saisonarbeiter beschäftigen.
Alle Informationen dazu finden Arbeitgeber und Minijobber bei der Minijob-Zentrale
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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