Auto im Betriebsvermögen: Wann ist der Verkauf steuerpflichtig?
Die meisten Handwerker haben ein Auto. Ob das Fahrzeug zum Betriebs- oder Privatvermögen zählt, können sie in bestimmten Fällen selbst entscheiden. Das hat aber auch Einfluss darauf, ob ein späterer Verkauf steuerpflichtig ist.
Ob ein Auto zum Privat- oder zum Betriebsvermögen gehört, können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen selbst entscheiden. Je nachdem, wie sie sich entscheiden, hat das Auswirkungen darauf, ob ein späterer Verkauf steuerpflichtig ist.
Ob ein Auto zum Betriebsvermögen gehört oder nicht, hängt von seiner Nutzung ab: Wird ein PKW überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, gehört es zum "notwendigen" Betriebsvermögen und der Privatanteil kann pauschal mit der Ein-Prozent-Regelung oder mit einem Fahrtenbuch ermittelt werden.
Machen betriebliche Fahrten weniger als zehn Prozent der Gesamtkilometerleistung aus, wird das Auto dem notwendigen Privatvermögen zugeordnet. Ein Wahlrecht haben Unternehmer bei einer betrieblichen Nutzung zwischen zehn und 50 Prozent.
Betriebliche Nutzung | Zuordnung |
unter 10 Prozent | notwendiges Privatvermögen |
über 10 Prozent aber unter 50 Prozent | gewillkürtes Betriebsvermögen |
über 50 Prozent | notwendiges Betriebsvermögen |
"Der Begriff gewillkürtes Betriebsvermögen bedeutet, dass Unternehmen wählen können", erklärt Veronika Angermeier, Steuerberaterin bei Ecovis in Kirchheim. Nutzen Unternehmer ein Auto zwar überwiegend privat, aber mehr als zehn Prozent für betriebliche Zwecke, können sie entscheiden, ob es zum Privat- oder zum Betriebsvermögen gehören soll. "Diese Entscheidung hat natürlich steuerliche Auswirkungen", sagt die Steuerberaterin.
Welche Bedeutung hat die Zuordnung steuerlich?
Das gehört Auto zum Betriebsvermögen:
Unternehmen dürfen laufende Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben ansetzen. Allerdings müssen sie dafür in der Steuererklärung für den privaten Nutzungsanteil eine gewinnerhöhende Entnahme ansetzen. "Die Höhe dieses Betrags können Unternehmen anhand eines Fahrtenbuchs berechnen oder pauschaliert mit der Ein-Prozent-Methode", so Angermeier.
Der PKW bleibt im Privatvermögen:
"Bleibt der PKW im Privatvermögen, können wir lediglich die anteiligen Kosten für die betriebliche Nutzung steuermindernd ansetzen."
Was gilt, wenn Unternehmen das Auto verkaufen?
"Auch hier kommt es darauf an, ob das Auto zum Privat- oder zum Betriebsvermögen gehört", erläutert Veronika Angermeier. Gehört das Auto zum Privatvermögen, dann sind beim Verkauf keine Steuern auf einen eventuell erzielten Gewinn fällig.
Anders ist es, wenn der PKW zum Betriebsvermögen gehört. Dann müssen Unternehmen einen Gewinn aus dem Verkauf versteuern. Und zwar in vollem Umfang, egal wie hoch der private Nutzungsanteil war. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt (BFH-Urteil vom 16.06.2020 VIII R 9/18 (BStBl 2020 II S. 845). Als Gewinn gilt dabei der den Buchwert des PKW übersteigende Verkaufserlös.
Unternehmer sollten daher prüfen, wie groß der Anteil der betrieblichen Nutzung des PKW ist.
Quelle: Ecovis
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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