AU-Bescheinigung: Der gelbe Zettel wird abgeschafft
Die Bundesregierung ersetzt den "gelben Zettel" durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Krankenkassen sollen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer einer Krankheit informieren.
Wer vom Arzt krankgeschrieben wird, der muss bislang den gelben Zettel beim Arbeitgeber abgeben (oder vorab ein Foto davon schicken). Das Bundeswirtschaftsministerium findet das viel zu bürokratisch und hält die Zettelwirtschaft für nicht mehr zeitgemäß. Das Ganze soll ab 2021 durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt werden.
Das elektronische Meldeverfahren wird mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) eingeführt. 2017 sind laut Spitzenverband der Krankenkassen rund 77 Millionen solcher AU-Bescheinigungen ausgestellt worden.
Krankenkassen informieren den Arbeitgeber auf Abruf
Wie läuft das in Zukunft ab?
- Der (gesetzlich versicherte) Arbeitnehmer informiert seinen Betrieb über eine Krankmeldung.
- Der Arbeitgeber kann dann die Daten bei der Krankenkasse elektronisch abrufen.
- Er kann sich über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren.
- Er wird auch über den Zeitpunkt informiert, wann die Entgeltfortzahlung ausläuft.
Durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würden sowohl die Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter erheblich entlastet, heißt es aus dem Ministerium.
Zusätzlich würden so Streitigkeiten über die rechtzeitige Vorlage der Bescheinigungen vermieden.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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