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HWK des Saarlandes | November 2024
Wirtschaftspolitik neu ausrichten
Die Handwerkskammer des Saarlandes wünscht sich von der Landespolitik konkrete Maßnahmen, die den Mittelstand und das Handwerk entlasten.
Arbeitsminister Hubertus Heil verhindere mit seinem Gesetzentwurf, dass Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen in Zukunft digital statt in Papierform möglich sind, so die Kritik des Bäckerhandwerks. (Foto: © grafvision/123RF.com)
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Im Bundestag steht die Entscheidung über die Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie an. Das Handwerk übt weiter Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Bäcker fordern Nachbesserungen.
Mit der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen will die Europäische Kommission neue Rechte für Arbeitnehmer schaffen und besonders Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen schützen. Arbeitgeber sollen dabei nicht zusätzlich belastet werden. Kern der Richtlinie ist die Erweiterung der Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Darin enthalten ist ebenfalls die Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen mit Blick auf die Höchstdauer von Probezeiten, Mehrfachbeschäftigung, Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit, Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform sowie Pflichtfortbildungen. Gezielte Durchsetzungsbestimmungen sollen dafür sorgen, dass die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz auch wirklich von den neuen Regeln profitieren.
StellungnahmeHier lesen Sie mehr zur Kritik des ZDH.Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie noch in diesem Jahr in nationales Recht umsetzen. Mitte Januar hatte das Arbeitsministerium dazu einen Referentenentwurf vorgelegt. Schon damals kritisierte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einer Stellungnahme, dass das Ministerium mit dem Entwurf "im Wesentlichen" die Vorgaben der Arbeitsbedingungenrichtlinie umsetze, dabei aber über die Vorgaben der EU-Kommission hinausgehe und dabei den eigenen Anspruch einer ausschließlichen Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Regelungen in deutsches Recht missachte. Besonders für kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Rechts- oder Personalabteilung befürchtete der ZDH zusätzliche Bürokratiebelastungen.
Mittlerweile hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet. Jetzt kritisiert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks den Entwurf und fordert weniger Bürokratie im Arbeitsrecht. Die deutsche Wirtschaft und gerade auch das Bäckerhandwerk habe sehr mit der Rohstoff- und Energiekrise zu kämpfen. Hinzu komme die "überzogene Bürokratie", die viele Betriebe ausbremse, so der Verband. "Die Ampel-Koalition hat weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung versprochen, lässt aber ihren Worten keine Taten folgen. Klare Chancen werden nicht erkannt und ergriffen." Die Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie sei das jüngste Beispiel dafür. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verhindere mit seinem Gesetzentwurf, dass Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen in Zukunft digital statt in Papierform möglich sind.
"Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses (…) schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen", heißt es in dem Entwurf. Im Zuge der Digitalisierung und Flexibilisierung von Jobs sei das nicht zeitgemäß. Arbeitsverträge müssten auch per E-Mail übermittelt werden können. Der Bäckerverband appelliert deswegen an den Bundestag, den anzupassen und die digitale Textform für Arbeitsverträge zu ermöglichen. Außerdem sehe das Arbeitsministerium schärfe Vorgaben vor als ursprünglich von der EU vorgesehen: "Der Gesetzentwurf schießt über das Ziel hinaus. Statt wie versprochen die Richtlinie eins zu eins ins deutsche Recht umzusetzen, werden erneut durch die Hintertür die Vorgaben der EU-Richtlinie verschärft", sagt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Bäckerverbands.
Das gelte für die künftig vorgeschriebenen Angaben zu Ruhepausen oder der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. "Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum der deutsche Gesetzentwurf die im Europarecht ausdrücklich eingeräumten Möglichkeit des digitalen Versands ignoriert. In Zeiten der Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt unglaublich", erklärt Schneider. Künftig müssten deutlich mehr Vertragsinhalte in Papierform niedergelegt werden. Das widerspricht dem Wunsch von Betrieben und Beschäftigten. Für jeden Verstoß drohe Arbeitgebern sogar ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro. Schneider: "Die ausschließliche Vorgabe der Schriftform für Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen sei unnötige Bürokratie und sollte entfallen."
Welche konkreten Vorgaben der Gesetzentwurf den Unternehmen macht, lesen Sie hier: > Neue Pflichten für Arbeitgeber ab August
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