Damwild ist bei Tageslicht gut auf der Straße sichtbar. Problematisch wird es, wenn mit der Winterzeit eine frühere Dämmerung einsetzt.

Damwild ist bei Tageslicht gut auf der Straße sichtbar. Problematisch wird es, wenn mit der Winterzeit eine frühere Dämmerung einsetzt. (Foto: © aeiddam2514/123RF.com)

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Zeitumstellung: Eine Stunde mehr Schlaf – aber nicht für Wildtiere

Panorama

In der Nacht zum 27. Oktober wird die Uhr zurückgedreht und die Menschen freuen sich über eine Stunde mehr Schlaf. Wildtiere kennen die Zeitumstellung aber nicht – die Deutsche Wildtier Stiftung warnt vor erhöhter Unfallgefahr.

Es ist mal wieder Zeit: Vom 26. auf den 27. Oktober endet die Sommer- und beginnt die Winterzeit. Das heißt: Zeitanzeiger werden von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt – und wir können eine Stunde länger schlafen. Die Deutsche Wildtier Stiftung warnt jedoch: "Wildtiere kennen keine Zeitumstellung!" Der Biorhythmus von Rothirsch, Reh, Wildschwein, Dachs oder Fuchs orientiert sich nämlich am Sonnenstand sowie der Änderung in der Tageslänge. 

Gerade in der dunklen Jahreszeit sind Pendler vor allem in der Dämmerung unterwegs – genau dann, wenn Wildtiere losziehen, um im Schutz der Dunkelheit nach Nahrung zu suchen. "Durch die Zeitumstellung verlagert sich die Hauptverkehrszeit der Menschen in die Hauptaktivitätsphase der Wildtiere", erklärt Marie Geisler, Referentin für Flächenmanagement bei der Deutschen Wildtier Stiftung. Auto- und Motorradfahrer oder E-Biker werden so zur Gefahr für Wildtiere und umgekehrt.

Unfallgefahr beinahe verdoppelt 

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kollidiert rein rechnerisch alle zwei Minuten ein Wildtier mit einem Auto. Die Unfallstatistik des GDV belegt außerdem, dass die Wildunfallgefahr von Oktober bis Dezember zum Teil fast doppelt so hoch wie in anderen Monaten ist. Während für die Fahrzeugschäden über 1 Milliarde Euro Reparturkosten zusammenkommen, so gut wie jeder Zusammenprall tödlich für das Wildtier, so der Deutsche Jagdverband. Besonders gefährlich sind Wald- und Feldübergänge: Hier überqueren Fuchs, Reh, Hirsch, Dachs oder Wildschwein die Straße, um andere Nahrungsgebiete zu erreichen. Begehrte Anlaufstellen sind aber auch Straßenbäume, die viele Baumfrüchte abwerfen.

Verlockende Nahrung an Straßen

Proteinreiche Eicheln zählen zu den "Lieblingsgerichten" von Huftierarten wie Wildschweinen, Rehen und Damhirschen. Auch von abgeworfenen Baumfrüchten wie Bucheckern und Kastanien werden sie an Straßenränder gelockt. "Da es in diesem Jahr eine Eichelmast gibt, kann es beispielsweise leicht passieren, dass sich in der Dämmerung eine Rotte Wildschweine auf einer Eichen-Allee versammelt. Die Silhouetten der Tiere sind bei schlechten Sichtverhältnissen nur auf kurzer Distanz zu erkennen, es besteht Unfallgefahr", unterstreicht Geisler. Auf mit Obstbäumen gesäumten Straßen trifft man hingegen fast immer Dachse und Füchse an.

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Vorsorglich fahren

"Fahren Sie vorauschauend, lieber Tempo 80 statt 100 und immer bremsbereit. Beobachten Sie in gefährdeten Bereichen den Straßenrand! Wenn reflektierende Punkte, also die Augen von Wildtieren oder eine Tiersilhouette auftauchen, bremsen Sie sofort ab", rät die Expertin, wobei beachtet werden sollte, dass Nässe und Laub im Herbst sowie Winter den Bremsweg verlängern. "Hupen Sie, damit sich das Tier erschreckt und bestenfalls flüchtet und schalten Sie auch das Fernlicht aus. Denn ein Wildtier, das geblendet wird, bleibt erst mal starr stehen – blenden Sie ab, läuft es hoffentlich weiter. Und Achtung: Überquert ein Wildtier die Straße, folgen häufig Artgenossen."

Im Fall der Fälle

"Kann ein Zusammenprall nicht vermieden werden, versuchen Sie niemals auszuweichen", ergänzt Geisler. Eine Kollision mit Straßenbäumen oder dem Gegenverkehr hat für Fahrer deutlich schlimmere Folgen als der Zusammenprall mit einem Wildtier. Im Falle eines Unfalls – sei das Wildtier lebendig oder geflüchtet – müssen Fahrer die Polizei benachrichtigen. Diese informiert den zuständigen Jäger, der das Tier sucht und gegebenenfalls von seinem Leid erlöst. Eine Mitnahme des Wildtiers ist verboten. Letztlich stellt die Polizei eine Bescheinigung über den Wildunfall aus, damit der Autofahrer den entstandenen Schaden über seine Kaskoversicherung begleichen lassen kann.

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Text: / handwerksblatt.de

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