"Schon lange redet die Bundesregierung über Bürokratieabbau und verspricht, die Unternehmen in Deutschland zu entlasten. Statt aber Taten folgen zu lassen, werden den Betrieben die nächsten Bürokratiefesseln angelegt", sagt der ZDB.

"Schon lange redet die Bundesregierung über Bürokratieabbau und verspricht, die Unternehmen in Deutschland zu entlasten. Statt aber Taten folgen zu lassen, werden den Betrieben die nächsten Bürokratiefesseln angelegt", sagt der ZDB. (Foto: © Andrea De Martin/123RF.com)

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Vergabe- und Tariftreuegesetz: ZDB warnt vor zusätzlicher Bürokratiebelastung

Handwerkspolitik

Im Bundeskabinett stehen Entscheidungen zu zwei geplanten Gesetzen an. Das Baugewerbe warnt vor noch mehr Bürokratieaufgaben und einer Benachteiligung des Mittelstands.

Die Bundesregierung entscheidet bald über zwei neue Gesetzesvorhaben. Es geht dabei erstens um das vom Wirtschaftsministerium (BMWK) vorgelegte Vergabetransformationsgesetz. Laut BMWK sollen damit die Vergabeverfahren vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Gleichzeitig soll es die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ ausrichten. Es enthält knapp 200 Einzelvorschlägen zur Reform des Vergaberechts ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte und soll die Verwaltung und Wirtschaft um etwa 1,3 Milliarden Euro entlasten.

Kleinere Aufträge sollen einfacher – als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren – vergeben, Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt und die Digitalisierung in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren weiter vorangetrieben werden. Die rechtlich verbindliche Berücksichtigung von sozialen und umweltbezogenen Aspekten in Vergabeverfahren soll die nachhaltige Beschaffung stärken. "Die geplanten Maßnahmen sind einfach umsetzbar und an der Realität der Vergabepraxis orientiert. Zugleich bewahren sie den notwendigen Gestaltungsspielraum der Auftraggeber", verspricht das Ministerium.

Tarifautonomie sichern

Zweitens stimmt das Kabinett über das Bundestariftreuegesetz des Arbeitsministeriums (BMAS) ab. Das Gesetz soll die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern, indem es die Tarifbindung schützt und fördert. Eine "breite Einbindung der Beschäftigten auf betriebspartnerschaftlicher Ebene" soll wesentliche Voraussetzungen für eine starke Sozialpartnerschaft verankern. Das BMAS will so die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigen.

Betriebe sollen ihren Beschäftigten künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Mehr Digitalisierung sollen Online-Betriebsratswahlen ermöglichen, die 2026 bei den anstehenden regelmäßigen Betriebsratswahlen erprobt werden sollen. Außerdem werden Arbeitnehmer bei der Gründung eines Betriebsrats und die Betriebsratstätigkeit besser geschützt, indem Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder künftig nicht mehr auf Antrag, sondern von Amts wegen verfolgt werden.

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Bürokratieauf- statt Bürokratieabbau

Felix Pakleppa Foto: © ZDBFelix Pakleppa Foto: © ZDB

Die vorliegenden Entwürfe würden noch mehr Bürokratieaufgaben bedeuten und zugleich den Mittelstand benachteiligen, warnt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und fordert, beide Gesetzesentwürfe gründlich zu überarbeiten. "Schon lange redet die Bundesregierung über Bürokratieabbau und verspricht, die Unternehmen in Deutschland zu entlasten. Statt aber Taten folgen zu lassen, werden den Betrieben die nächsten Bürokratiefesseln angelegt. Wir warnen eindringlich vor den Konsequenzen, die beide Gesetze anrichten würden", sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Er kritisiert die angedachten Maßnahmen im Vergabetransformationsgesetz: "Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, es für die öffentliche Hand künftig noch einfacher zu machen, die Planung eigener Projekte vollständig abzugeben. Eigentlich gilt der Grundsatz der Losvergabe, Aufträge müssen in Mengen aufgeteilt und nach Fachgebieten ausgeschrieben werden. Das neue Gesetz öffnet öffentlichen Bauherren Tür und Tor, einen Auftrag vollständig auszuschreiben und die Planung den ausführenden Unternehmen zu überlassen."

Benachteiligung des Mittelstands

Ergebnis sei, dass nur noch wenige große Konzerne können bei öffentlichen Aufträgen im Baubereich mitbieten können. Pakleppa: "Die mittelständischen Baubetriebe haben das Nachsehen. Und das zulasten der Steuerzahler, da nur ein breiter Wettbewerb unter Betrieben des heimischen Mittelstands gute Preise bringt. Hinzu kommt, dass Länder und Kommunen bei ihrer Suche nach Baufirmen zukünftig noch mehr soziale oder umweltbezogene Ausschreibungsbedingungen vorgeben sollen. Dies führt zu mehr Dokumentations- und Nachweispflichten." 

Das Tariftreuegesetz bedeute mehr Aufwand für alle Seiten. "Das Gesetz will den Wettbewerb fördern und Unternehmen stärker an tarifliche Zahlungen binden – es wird aber das Gegenteil bewirken", erklärt Pakleppa. "Kein Unternehmen wird in einen Tarifbund, kein Arbeitnehmer in eine Gewerkschaft eintreten. Zum Zuge kommen nicht Unternehmen, die sich stets tariftreu verhalten, sondern auch solche, die nur für die Dauer des Bundesauftrages versprechen, die durch eine Rechtsverordnung näher festgelegten tariflichen Regelungen einzuhalten", so seine Vorhersage.

Gesetze überarbeiten

Ob Betriebe danach sofort wieder tarifuntreu werden, spiele keine Rolle. "Eine dauerhafte Tarifbindung lässt sich so nicht erreichen. Tariftreuevorgaben des Gesetzgebers produzieren auf diese Weise lediglich neue bürokratische Hürden und Kosten für alle: für Unternehmen und die öffentliche Hand. Nachweise und Prüfungen werden auf beiden Seiten mehr werden, was vor allem den Mittelstand zusätzlich belastet." Es sei deswegen dringend notwendig, beide Gesetze zu überarbeiten. "Beide Entwürfe sind das Gegenteil von dem, was wir brauchen."

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Text: / handwerksblatt.de

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