Reparatur, Ersatzteil

Bald soll der Designschutz auf Ersatzteile fallen. Das erleichtert und verbilligt Reparaturen. (Foto: © Dmitry Kalinovsky/123RF.com)

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Endlich: Ersatzteile für alle!?

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Der Markt für Ersatzteile soll liberalisiert werden – im Interesse der Verbraucher und der freien Händler sowie Werkstätten. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor.

Mit Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht will die Bundesregierung den Wettbewerb bei Ersatzteilen verbessern. Die Klausel schränkt das Designrecht bei Ersatzteilen für Reparaturzwecke ein und soll so den Markt öffnen.

Nach derzeitigem Recht können Hersteller von Erzeugnissen, die aus mehreren Bauelementen bestehen, auch für einzelne, sichtbare Elemente Designschutz in Anspruch nehmen. Das "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" führt  eine Reparaturklausel ein, wonach formgebundene Ersatzteile nicht mehr designrechtlich geschützt werden. Der Gesetzentwurf ist am 11. September dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung zugeleitet worden.

Hintergrund ist: Freie Werkstätten bekommen oft keine Ersatzteile von den Herstellern oder nur gegen höhere Kosten. Die Anbieter diktieren so den Markt. Es geht teilweise um Differenzen von mehreren hundert Euro für ein Ersatzteil. "Jeder Handwerker sollte Zugang zu Ersatzteilen haben, und zwar zu den gleichen Preisen. Reparaturen sichern die Existenz der Reparaturwerkstätten und erhalten das technische Know-how in Deutschland! Und Ersatzteile sind der Schlüssel zur Reparatur", betont der Reutlinger Rundfunk- und Fernsehtechnikermeister Detlef Vangerow. Auf seiner Website ruft er die "Reparatur-Revolution" aus.  Auch eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen  zeigt: Die meisten Hersteller behindern die Reparatur ihrer Produkte. 

Es gibt noch viel zu tun

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"Die Einschränkung des Designschutzes für Ersatzteile ist ein großer Erfolg und führt in die richtige Richtung,“ erklärt Vangerow. "Aber es gibt noch viel zu tun, denn die geforderte Gesetzesänderung hört sich besser an, als sie tatsächlich ist." Der Designschutz betreffe lediglich "sichtbare Elemente“. Also zum Beispiel ein Handydisplay oder den Homebutton beim Smartphone. Die Teile, die aber am häufigsten in der Reparatur benötigt würden, seien innerhalb der Geräte verbaut und unterlägen daher ohnehin nicht dem Designschutz. Motoren von Waschmaschinen, Pumpen von Spülmaschinen oder Platinen in Fernsehern sind also zum Beispiel weiterhin ein Problem und fest in der Hand der Hersteller.

Außerdem ist das Designgesetz ein deutsches Gesetz, Vangerow denkt größer und hat sich als nächstes Ziel eine Änderung der europäischen Ökodesign-Richtlinien auf die Fahne geschrieben. Darin werden auf EU-Ebene Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten festgelegt. Die EU Kommission hat nämlich Anfang Oktober ihre Verhandlungen über energie- und ressourceneffiziente Produkte wieder aufgenommen. Es geht um Maßnahmen, die Unternehmen verpflichten, umweltschonende und effiziente Elektrogeräte herzustellen. Die Vorschläge sehen auch vor, die Produkte leichter reparier- und wiederverwertbar zu machen.

Deutschland blockiert

Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen von den jeweiligen EU-Ländern am Jahresende abgesegnet werden. Wichtig ist dabei auch die Stimme der Bundesregierung. Nach Aussagen von Umweltverbänden behindern Deutschland, Italien und Großbritannien derzeit die EU-Pläne zur Ökodesign-Richtlinie.

Vangerow wird am 10. Oktober im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums als Experte zur Bewertung der EU-Vorschläge angehört. Auf dem Weg nach Berlin betont er: „Ich werde erst Ruhe geben, wenn freie Werksstätten wirklich zu vernünftigen Konditionen an alle wichtigen Ersatzteile kommen!“

Text: / handwerksblatt.de

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