Der Käufer des mangelhaften Autos bekommt sein Geld zurück.

Der Käufer des mangelhaften Autos bekommt sein Geld zurück. (Foto: © fuzzbones/123RF.com)

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Urteil: VW hat Käufer sittenwidrig geschädigt

Das Landgericht Würzburg hat VW wegen sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines Fahrzeugs verurteilt – nicht den Händler, sondern den Hersteller selbst. Das ist eine neue Wendung im Dieselskandal.

Das Urteil ist eine kleine Sensation. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat das Landgericht Würzburg den Volkswagen Konzern verurteilt, ein Dieselauto mit manipuliertem Motor zurückzunehmen. Das Gericht benutzt deutliche Worte für das Verhalten des Autoherstellers.

Der Fall: Ein Käufer hatte einen neuen Tiguan Sport mit Zwei-Liter-Dieselmotor im Mai 2013 direkt bei Volkswagen in Wolfsburg für 28.769,12 Euro gekauft.

Der Tiguan-Fahrer fühlt sich von VW bei Abschluss des Kaufvertrags über die Abgas- und Emissionswerte seines neuen Autos arglistig getäuscht. Hätte er gewusst, dass die angegebenen Werte manipuliert waren, hätte er sich nicht für den Wagen entschieden, argumentierte er. Das Fahrzeug  sei daher mangelhaft. VW hingegen betonte, das Auto sei technisch sicher und gebrauchstauglich und der Fahrer nutze es auch. Außerdem würden alle Wagen mit diesem Dieselmotor kostenlos  mit Software-Updates nachgerüstet.

Zulassung erschlichen

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Das Urteil: Das Landgericht gab dem Autokäufer Recht. Der Konzern muss das Auto zurücknehmen und 24.342,12 Euro zahlen. Die Differenz von 4.427 Euro zwischen Kauf- zum Rücknahmepreis trägt der Kunde, weil er den Wagen in den vergangenen Jahren genutzt hat.

Der VW-Konzern "hat den Käufer darüber getäuscht, dass die Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr und die Einstufung in die angegebene Schadstoffklasse gesetzmäßig erfolgten, während sie tatsächlich erschlichen wurde", heißt es in dem Urteil wörtlich. Denn er habe das Auto mit einer manipulierten Motorensoftware in Verkehr gebracht, ohne hierüber aufzuklären. Es sei "davon auszugehen, dass kein verständig und halbwegs wirtschaftlich denkender Kunde als Käufer ein solches sachmängelbehaftetes Fahrzeug erwirbt".

Vorstand trägt Verantwortung

Das Verhalten des Konzerns sei sittenwidrig und verwerflich, da er eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern auch die Ahnungslosigkeit der Verbraucher bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt habe.

Anders als viele andere deutsche Gerichte sieht das Landgericht Würzburg den VW-Vorstand in der Verantwortung: Entweder habe die Konzernleitung selbst von den Manipulationen gewusst und sie gebilligt, oder sie sei ihren Leitungs- und Kontrollaufgaben nicht nachgekommen, urteilen die Richter. Deshalb hafte der Konzern. Dass die VW-Führung ihre Kenntnis bestritt und die Vorgänge als "Maßnahmen von Mitarbeitern" abtaten, tadelte das Gericht als "auffällig unzureichend“.

Das Urteil hat Signalwirkung. Der VW-Konzern kann Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg einlegen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist aber jeder Käufer auf die Rechtsprechung seines zuständigen Gerichts verwiesen.

Landgericht Würzburg, Urteil vom 23. Februar 2018, Az. 71 O 862/16

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Text: / handwerksblatt.de

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