Dieselskandal, VW, OLG KöLn

Die Argumente von VW überzeugten das OLG Köln überhaupt nicht. (Foto: © cbies/123RF.com)

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OLG Köln verurteilt VW zu Schadensersatz

Als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sieht das Kölner Oberlandesgericht den Verkauf eines Audi mit manipulierter Abgas-Software. Es verurteilte den Autohersteller dazu, den Kaufpreis zu erstatten.

Wegen einer manipulativen Software in einem Diesel-Pkw muss der VW-Konzern einem Autokäufer den Schaden ersetzen und den Kaufpreis erstatten, abzüglich einer Summe für die Nutzung des Wagens.

Für einen gebrauchten Audi A4 mit Zwei-Liter-Dieselmotor muss der Hersteller 17.000 Euro zurückzahlen, 21.500 Euro hatte der Wagen gekostet. 4.500 Euro zog das Oberlandesgericht Köln für 54.000 gefahrene Kilometer als sogenannte Nutzungsentschädigung ab.

Trotz Software-Update mangelhaft

Eine Besonderheit in dem Fall ist, dass VW zahlen muss, obwohl bereits ein Software-Update an dem Auto durchgeführt wurde. Der Kunde machte jedoch geltend, dass er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er den tatsächlichen Schadstoffausstoß gekannt hätte. Das Software-Update sei überdies nicht geeignet, den Mangel zu beheben. Zudem seien schädliche Auswirkungen auf den Motor zu befürchten.

Die Argumente des Autokonzerns, der Vorstand habe von den Manipulation nichts gewusst, überzeugten das Gericht überhaupt nicht. Dafür, dass der Einbau der manipulativen Software pflichtwidrig von einzelnen Mitarbeitern beauftragt worden sei, ohne den Vorstand darüber zu informieren, fänden sich keinerlei tatsächlichen Anhaltspunkte, erklärten die Richter.

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Eine Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist rechtskräftig.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 3. Januar 2019, Az: 18 U 70/18

Text: / handwerksblatt.de

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