Foto: © pressmaster/123RF.com
HWK Koblenz | November 2024
Gut beraten in die Selbstständigkeit
Interessierte können sich jetzt zu den nächsten kostenlosen Sprechtagen der HwK Koblenz für Existenzgründer im Handwerk anmelden.
Betriebsinhaber fühlen sich überwacht und reagieren sehr verärgert auf die unangekündigte Kassennachschau. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)
Vorlesen:
Mehr und mehr nutzen die Finanzämter die Kassennachschau ohne Voranmeldung. Unternehmer sollten sich und ihre Mitarbeiter auf die Besuche vom Prüfer gut vorbereiten.
Dr. Michael Burg, Leiter der Abteilung Betriebsberatung bei der Handwerkskammer (HWK) Potsdam, kennt einige Fälle, wo Mitarbeiter der brandenburgischen Finanzämter spontan bei Handwerksbetrieben in der Tür standen: "Die betroffenen Handwerker sind in der Regel erzürnt, wenn eine Kassennachschau unangemeldet stattfindet. Vor allem dann, wenn sich die Finanzbeamten zunächst wie Kunden verhalten und auf diese Art die Lage sondieren. Oder aber, wenn der Chef oder die Mitarbeiter sich gerade in einem Beratungsgespräch mit einem Kunden befinden. Dann kann man derartige Kontrollgänge so ganz und gar nicht gebrauchen."
Mit dieser neuen Kontrollmöglichkeit sollen die Finanzämter in die Lage versetzt werden, Umsatzsteuerbetrügern vor Ort auf die Schliche zu kommen. Eine durchaus verständliche Maßnahme, die jedoch auch einen Haken hat.
Denn die Basis für eine Entscheidung des Finanzamtes, bei einem Handwerksbetrieb unangekündigt zu erscheinen, ist Misstrauen. Dr. Michael Burg: "Auf diese Weise fühlen sich viele Betriebsinhaber überwacht und reagieren sehr verärgert."
Betriebsberater Burg bringt die Forderungen der Handwerkskammern auf den Punkt: "Die Kassennachschau sollte künftig nicht mehr unangemeldet erfolgen. Und schon gar nicht, wenn Kundschaft im Laden ist. Insgesamt fordern wir einen klaren Leitfaden rund um die Kassennachschau, damit die Unsicherheiten ausgeräumt werden. Darin sollte auch geregelt sein, wie man mit den Betrieben umgeht, bei denen in der Ladenkasse nur kleine Beträge anfallen. Wir könnten uns vorstellen, dass hier Bagatellgrenzen eingeführt werden."
Bislang haben die Finanzbehörden die praktischen Anregungen der Handwerkskammern nicht aufgegriffen. Auch aus diesem Grund sollten sich die Handwerksbetriebe mit ihren Mitarbeitern besonders gründlich auf eine mögliche Kassennachschau einstellen.
Bei der Kassennachschau hat der Finanzbeamte erhebliche Befugnisse. Er darf die Kasse per USB-Stick oder Schnittstelle auslesen, die Kassenberichte und die Kassenbuchführung des Vortags, die täglichen Kassenaufzeichnungen sowie kassenrelevante Unterlagen, wie etwa Gutscheindokumentationen und Reservierungen, einsehen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung ist es außerdem gestattet, Unterlagen zu scannen oder zu fotografieren. Unter Aufsicht kann ein Kassensturz vorgenommen und bei offenkundigen Mängeln sogar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Selbstverständlich haben Inhaber und Mitarbeiter weiterhin wichtige Rechte, wenn es zur Kassennachschau kommt.
Sie können nicht nur den Zutritt zu privaten Räumlichkeiten untersagen; sie dürfen den Prüfer bei seinem Tun auch beaufsichtigen und nachzählen, falls beim Kassensturz eine Differenz festgestellt wird.
Tipp: Betriebe sollten sich mit einem Notfallordner für eine Kassennachschau wappnen. Dieser sollte alle wichtigen Kontaktdaten des Inhabers und Steuerberaters, eine Checkliste mit den Rechten und Pflichten der Mitarbeiter sowie eine Übersicht über alle Unterlagen und Vorgänge enthalten, die der Prüfer kontrollieren darf.
Kommentar schreiben