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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
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Am 6. Juli 2015 hat Bundesarbeitsministerin Nahles den Tarifvertrag des Baugewerbes für allgemeinverbindlich erklärt. Damit müssen alle Baubetriebe die Beiträge zahlen.
Und dies unabhängig von ihrer Verbandsmitgliedschaft. Auch die Berufsbildungs-Abgabe von 900 Euro für Ein-Personen-Betriebe ist somit zur Pflicht geworden.
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) für den aktuellen Tarifvertrag des Baugewerbes ist seit Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 14. Juli 2015 wirksam, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Sie war bereits für die erste Jahreshälfte erwartet worden, ist aber aufgrund interner Verzögerungen erst jetzt erfolgt, erklärte Harald Schröer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) dem Deutschen Handwerksblatt. Die betroffenen Betriebe werden jetzt angeschrieben, entsprechende Bescheide im Oktober verschickt.
Eine neue Abgabe zur Berufsausbildung, die ab sofort auch Solo-Bauhandwerker an die Soka-Bau zahlen müssen, hatte bereits im Vorfeld für Aufregung gesorgt. Bislang waren Einzelunternehmer von dieser Pflicht ausgenommen. Wer keine gewerblichen Arbeitnehmer hat, musste nicht einzahlen. Aber nun werden auch Ein-Mann-Betriebe mit 900 Euro jährlich zur Kasse gebeten. Viele Solo-Unternehmer hatten das gegenüber der Redaktion kritisiert.
Außerdem hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge von 2012 und 2013 bestätigt (Beschluss vom 8. Juli 2014 – 4 BVL 5004/14, und Beschluss vom 9. Juli 2014 – 3 BVL 5003/14 ). Im April hatte das Gericht bereits die AVE von 2008 und 2010 für rechtswirksam erklärt. Einige Baubetriebe hatten bezweifelt, dass das Bundesarbeitsministerium die gesetzlichen Voraussetzungen dafür ausreichend geprüft hatte.
ZDB?Vizepräsident Frank Dupré und HDB?Vizepräsident Andreas Schmieg erklärten nach Bekanntwerden dieser Entscheidungen übereinstimmend, die AVE?Angriffe einiger Betriebe hätten sich damit als substanzlos erwiesen. Zufrieden äußerten sich beide darüber, dass damit wieder größere Rechtssicherheit eintrete. Das sei eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Tarifpolitik. Ein rechtskräftiger Beschluss über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung wirkt für und gegen jedermann.
Die Soka-Bau ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Seit 2001 arbeiten die Sozialkassen, die Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe und die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft unter dem Begriff Soka-Bau zusammen. Aufgaben der Soka-Bau sind die Finanzierung von Urlaubsgeldern, die Bezuschussung der Berufsausbildung, betriebliche Altersvorsorge und neuerdings auch die Kontrolle der Mindestlöhne. Grundlage der Beitragspflicht ist der Tarifvertrag des Baugewerbes, der auf Antrag der Tarifpartner vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu für allgemeinverbindlich erklärt wird. Die 900 Euro für die Berufsbildung sind der Mindestbeitrag, den künftig jeder Baubetrieb zahlen muss. Einige Betriebe mit gewerblichen Arbeitnehmern haben bisher weniger gezahlt, sie müssen künftig aber auch 900 Euro zahlen. Ansonsten sind es 1,9 Prozent der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer.
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