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FAQ zur E-Rechnung 2025: Bundesfinanzministerium informiert

E-Rechnung ab 1. Januar 2025: Die häufigsten Fragen zur E-Rechnungspflicht werden in einem umfassenden FAQ des Bundesfinanzministeriums beantwortet.

Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen (inländischen) Unternehmern eine elektronische Rechnung, also eine E‑Rechnung, vorgeschrieben. Bei der Einführung der E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Zunächst müssen die Unternehmen ab 2025 E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und speichern können, später auch verschicken. 

Das Bundesfinanzministerium hatte vor dem Jahreswechsel ein FAQ, also einen Katalog häufig gestellter Fragen, zum Thema angekündigt und diesen jetzt freigeschaltet. Dort sind die Fragen beantwortet, die sich den Betroffenen im Zusammenhang mit der E-Rechnungspflicht stellen. Etwa, wie die Rechnungen übermittelt werden, welche Formate es gibt, was mit Barkäufen ist und ob es Ausnahmen gibt. 

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Hier geht zu dem FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung

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Text: / handwerksblatt.de

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