Fragen und Irrtümer zum Datenschutz
Das neue Datenschutzrecht gilt seit vier Wochen. Die meisten Betriebe sind seitdem verunsichert. Häufig gestellte Fragen haben die Rechtsberater der Handwerkskammer zu Köln gesammelt und beantwortet.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Das aktuelle Datenschutzrecht
"Wir verkaufen nur Dienstleistungen, Geräte und Materialien - wir verarbeiten doch gar keine personenbezogenen Daten, oder?" Immer noch sind viele Handwerksbetriebe bei der Anwendung der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unsicher. Oft gestellte Fragen und Irrtümer, die Betriebe in den letzten Wochen dazu umtreiben, beantworten Rechtsanwältin Sabine Schönewald und ihre Kollegen bei der Handwerkskammer zu Köln auf ihrer Website. Zum Beispiel wird eines der häufigsten Missverständnisse dort aufgeklärt: Ja, die DSGVO gilt auch dann, wenn die Kundendaten lediglich auf Karteikarten notiert sind!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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