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Kreditwiderruf: Noch mehr Vorteile!

Wer aus seinem Kreditvertrag aussteigen will, hat jetzt noch bessere Karten: Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung gefällt, die Bankkunden nach einem Widerruf mehr Geld bringt.

Nach einem Widerruf ihres Kredit­vertrags profitieren Kreditnehmer von der Rück­abwick­lung. Bislang war umstritten, wie diese genau vorzunehmen ist. Nun hat der Bundes­gerichts­hof eine Entscheidung mit klaren Vorgaben veröffent­licht, teilt die Stiftung Warentest mit.

Die Richter sagen: Kreditnehmern bekommen alle Ratenzah­lungen erstattet. Außerdem muss die Bank heraus­geben, was sie mit dem Geld der Kunden erwirt­schaftet hat. Solange die Bank das nicht genau belegt, muss sie Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins­satz zahlen. Der Bank steht im Gegen­zug die Rück­zahlung der Kreditsumme zu – sowie Zinsen auf die jeweilige Rest­schuld.

Diese Art der Berechnung ist neu. Bisher galt: Wenn der Kunde alle bereits bezahlten Kreditraten samt Zinsen darauf zurück erhält, stehen der Bank Zinsen auf die gesamte Kreditsumme zu. Der Unterschied summiert sich je nach Kreditsumme schon nach wenigen Jahren auf etliche Tausend Euro. Bei einer sehr langen Lauf­zeit des Kredits bis zum Widerruf stehen Kredit­kunden bei Rück­abwick­lung nach den neuen BGH-Ansagen fast doppelt zu gut da wie bisher.

Rechenbei­spiel: Der Widerruf eines Ende Dezember 2004 ausgezahlten Kredits in Höhe von 150.000 Euro, für den 4,0 Prozent Zinsen und Monats­raten à 908,97 Euro zu zahlen waren, bringt bei Abrechnung nach den aktuellen BGH-Ansagen einen Vorteil von 33.322 Euro, wenn der Kunde zum 31.10.2015 widerruft. Nach der herkömm­lichen Berechnung beträgt der Widerrufs­vorteil nur 20.076 Euro.

Hintergrund: Kunden können sich oft aus teuren, älteren Kreditverträgen befreien. Wer bei Vertragsabschluss nicht richtig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, kann auch Jahre später noch aus dem Vertrag aussteigen. Das sagt die aktuelle Rechtsprechung.

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Text: / handwerksblatt.de