Foto: © HBZ Münster
HWK Münster | April 2025
Silberne Meisterbriefe für HWK-Prüfer
Im Rahmen der Meisterabschlussprüfung im Fleischerhandwerk erhielten drei Mitglieder des Meisterprüfungsausschusses ihre Silbernen Meisterbriefe.
Nordrhein-Westfalen fördert Konzepte zur klimafreundlichen Wärmeversorgung. (Foto: © pixpack/123RF.com)
Vorlesen:
Juli 2022
Mit der Richtlinie "Förderung von Wärmekonzepten" werden Betriebe bei der Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur klimafreundlichen Wärmeversorgung finanziell unterstützt.
Handwerksunternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern können vom Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel für die Erstellung von technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepten zur klimafreundlichen Wärmeversorgung erhalten. Dazu hat das Land Richtlinie "Förderung von Wärmekonzepten" im Rahmen von Progres.NRW erlassen. Gefördert werden Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme. Förderfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen und notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung.
In den Konzepten sind die folgenden Möglichkeiten in der vorgegebenen Reihenfolge zu prüfen:
Links- Weitere Informationen zur Förderung
- Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik
- Fragen und Antworten zum Programmbereich Klimaschutztechnik
- AntragsformularDie Förderung beträgt maximal 25.000 Euro beziehungsweise höchstens 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Schließen die Konzepte auch die optionale Nummer 5 des Fördermoduls ein, beträgt die maximale Förderhöhe 50 Prozent der Ausgaben bei einer Höchstgrenze von 45.000 Euro. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten maximal 60 Prozent der Ausgaben bei Höchstgrenze von 45.000 Euro. Ein Antrag kann ab sofort gestellt werden. Die Maßnahme darf erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist.
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