"Wir klären Verbraucher über die Themen auf, die aus Sicht des SHK-Handwerks angesprochen werden müssen", sagt Natascha Daams.

"Wir klären Verbraucher über die Themen auf, die aus Sicht des SHK-Handwerks angesprochen werden müssen", sagt Natascha Daams. (Foto: © elenabsl/123RF.com)

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Fachverband SHK NRW startet Erklärfilmreihe

Das nordrhein-westfälische SHK-Handwerk startet eine Erklärfilmreihe für Verbraucher. Ein Sachverständiger erläutert darin unterschiedliche Fragestellungen in kurzen Videos.

"Guido erklärt’s", lautet die Titel einer neuen Erklärfilmreihe des Fachverbandes SHK NRW. Darin erläutert der Sachverständige und technische Referent Guido Bruzek Verbraucherthemen in kurzen Videos. Es geht zum Beispiel um Fragestellungen zu Heizungen, Trinkwasser, Abwasser, Lüftungstechniken und Bädern.

Zu Beginn der Reihe geht es um den Begriff "Installateurverzeichnis" und seiner Bedeutung für Eigentümer und Betreiber von Immobilien. Bruzek erklärt, wer an Gas- und Trinkwasserinstallationen arbeiten darf, was das mit den Netzbetreibern und Verordnungen wie der AVBWasserV und NDAV zu tun hat, welche Bedeutung das für Eigentümer hat und wer Installateurverzeichnisse offiziell führt und wo man diese findet.

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Verbraucher aufklären

In der zweiten Folge erklärt der Sachverständige, was eigentlich zum privaten Gas- und Trinkwasser-Hausanschluss gehört und was in der Regel laut Vertragsunterlagen mit dem Netzbetreiber die Pflichten eines Betreibers sind, um diese auch gut in Schuss zu halten.

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"Wir klären Verbraucher über die Themen auf, die aus Sicht des SHK-Handwerks angesprochen werden müssen. Im Falle des Installateurverzeichnisses bedeutet das ganz klar: Gas- und Wasseranschlüsse sind die Domäne des eingetragenen SHK-Fachbetriebs", sagt Natascha Daams, Pressesprecherin des SHK-Verbands.

Themenvorschläge erwünscht

Weitere Themen sollen folgen. "Wir freuen uns auch über Themenvorschläge aus der Unternehmerschaft." Die Videos sind vom YouTube-Kanal des Verbands aus frei verfügbar. "Wir appellieren an Innungen, Fachbetriebe, aber auch Netzbetreiber und andere Marktpartner die Erklärfilme für Beiträge in den Sozialen Medien zu verwenden oder auf Websites einzubinden", so Daams.

Quelle: Fachverband SHK NRW

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Text: / handwerksblatt.de

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