"Handwerksbetriebe brauchen einen einfacheren Zugang zu Daten, die für Wartungs- und Reparaturdienstleistungen erforderlich sind", sagt Holger Schwannecke.

"Handwerksbetriebe brauchen einen einfacheren Zugang zu Daten, die für Wartungs- und Reparaturdienstleistungen erforderlich sind", sagt Holger Schwannecke. (Foto: © Tatiana Popova/123RF.com)

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EU-Datengesetz: "Handwerksbetriebe brauchen einen einfacheren Datenzugang"

Handwerkspolitik

Anlässlich der in einem Ausschuss im EU-Parlament anstehenden Abstimmung über den Verordnungsvorschlag für ein europäisches Datengesetz fordert das Handwerk einen fairen Datenzugang für seine Betriebe.

Mitte Februar stimmt der der Ausschuss für Forschung und Industrie im Europäischen Parlament über den Verordnungsvorschlag für ein europäisches Datengesetz (Data Act) ab. Das Handwerk erinnert aus diesem Anlass an die Interessen kleiner und mittlerer Handwerksunternehmen.

"Wir appellieren dringend an die Europaabgeordneten, den ursprünglichen Mehrwert des EU-Datengesetzes (Data Act) nicht ins Gegenteil zu verkehren, sondern ihn beizubehalten", fordert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission müsse ausdrücklich dem Ziel dienen, mehr Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten zu schaffen.

Nutzer in den Mittelpunkt stellen

"Handwerksbetriebe brauchen einen einfacheren Zugang zu Daten, die für Wartungs- und Reparaturdienstleistungen erforderlich sind. Anstatt die ohnehin schon privilegierte Stellung des Dateninhabers zu zementieren, sollten die Abgeordneten die Nutzer der Produkte in den Mittelpunkt rücken. Handwerksbetriebe sind für ihre Arbeit auf einen fairen Zugang zu generierten Daten aus Heizungen, Smart Homes und Fahrzeugen angewiesen."

Laut Schwannecke besteht das Risiko, dass mit Inkrafttreten der Verordnung ein Pflichtenkatalog entsteht, der für Handwerksbetriebe schwer überschaubar sei. Schwannecke: "Ob beispielsweise die Cybersicherheit sowie Datenintegrität ausreichend gewährleistet und alle Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung erfüllt sind, kann nicht allein in der Verantwortung des Betriebs liegen. Weitere Pflichten und Haftungsrisiken für Datenempfänger wie Handwerksbetriebe würden dazu führen, dass die Datennutzung und -verarbeitung für sie zu riskant würde."

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Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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