Kommunale Vergabe möglichst in der Region
Die Handwerkskammer Münster sagt: Billig ist nicht immer wirtschaftlich.
Die Handwerkskammer Münster erwartet von den Kommunen im Kammerbezirk, die neuen Spielräume im gelockerten Vergaberecht voll zu nutzen. "Das kostengünstigste Angebot hat nicht unbedingt das beste Preis-Leistungsverhältnis. Billig ist nicht immer wirtschaftlich", betont Handwerkskammer-Präsident Hans Hund. Er fordert Städte und Gemeinden auf, die Betriebe in der Region stärker in Vergabeverfahren für öffentliche Investitionen einzubeziehen. So könne das Konjunkturpaket des Bundes mehr Wirkung entfalten, so Hund.
Kleine Lose nach Gewerken
Konkret empfiehlt die Handwerkskammer Münster bei Gesamtinvestitionen bis 5,35 Millionen Euro netto – hier liegt die Grenze für nationale Verfahren –, die Summe in kleine Lose nach Gewerken aufzuteilen. Bis 750.000 Euro pro Los kann bis Ende 2021 ein beschränktes Verfahren angewandt werden. Bei Kitas und Schulen ist dies bis 1 Million Euro machbar. Vorgeschrieben ist ein Wechsel der Betriebe, die zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Diese Regelung ermögliche auch Handwerksbetrieben vor Ort die Teilnahme, macht die Handwerkskammer aufmerksam. Im Handwerk sei insbesondere eine Eintragung in die Handwerksrolle unabdingbar, um keine Schwarzarbeit entstehen zu lassen.
Gute Bezahlung für gute Arbeit
Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass gute Arbeit auch gut bezahlt werden müsse. Faire und damit rechtskonforme Löhne müssten bei der Prüfung des Angebotes berücksichtigt werden. Weitere rechtliche Spielräume in den Vergabekonditionen ergäben sich, indem Handwerker ihre Ideen für einen effizienten Ablauf und die eingesetzten Materialien des Projektes einbringen könnten. Diese Regelung bleibe häufig ungenutzt, biete aber Vorteile für beide Seiten: Die dadurch erzielten Einsparungen würden geteilt. Das komme auch den kommunalen Haushalten zugute. Darüber hinaus appelliert die Handwerkskammer an die Kommunen, ihre Vergabeformulare übersichtlicher zu gestalten und deren Zahl zu reduzieren. Insbesondere sollten die Leistungsverzeichnisse vollständig, eindeutig und besser nachvollziehbar erstellt werden. Dann könnten sich auch mehr Handwerksbetriebe, die Arbeitsplätze vor Ort schafften, an den Ausschreibungen beteiligen, unterstreicht Hund.
Beratung Die Handwerkskammer berät Handwerksbetriebe zur Teilnahme an Vergabeverfahren unter Telefon 0251 5203-300.
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Text:
Vera von Dietlein /
handwerksblatt.de
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