Unternehmen in NRW mit Ladenkassen haben sechs Monate mehr Zeit, ein TSE-Kassensystem zu installieren.

Unternehmen in NRW mit Ladenkassen haben sechs Monate mehr Zeit, ein TSE-Kassensystem zu installieren. (Foto: © Jens Brüggemann/123RF.com)

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Kassen mit TSE aufrüsten: Frist in NRW verlängert

Unternehmen mit Ladenkassen bekommen eine längere Frist zur Ausrüstung ihrer Systeme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung.

Die Handwerkskammer Münster begrüßt die nun eingeräumte Entlastung durch das Land NRW. Nachdem der Bund eine Fristverlängerung zur Einführung der neuen Kassensysteme abgelehnt hatte, gewährt das Land den Betrieben eine Fristverlängerung bis zum 31. März, also sechs Monate länger. Es reicht nun, wenn sie bis zum 30. September einen Kassenhändler, -hersteller oder -dienstleister mit dem fristgerechten TSE-Einbau beauftragen. Die Landesregelung bewahre zahlreiche Handwerksbetriebe vor erheblichem Bürokratieaufwand. Allen Unternehmen, die aus technischen Gründen oder wegen der Coronakrise ihre Kassen nicht bis Ende September aufrüsten könnten, bleibe es nun erspart, einzeln eine Verlängerung beim Finanzamt beantragen zu müssen, betont die Handwerkskammer Münster. 

Nachweis im Fall der Prüfung nötig

Für den Fall einer Prüfung sollten Betriebe ab Oktober nachweisen können, dass sie die Umrüstung oder den Einbau einer TSE bereits beauftragt haben. Fehlen Zertifikate für cloudbasierte Lösungen, empfiehlt die Handwerkskammer Münster, beim Hersteller den Nachweis einzuholen, dass diese noch nicht verfügbar sind.

 

Kontakt Betriebe können sich bei Fragen an die Unternehmensberatung der Handwerkskammer Münster wenden: Telefon 0251/52032-02 oder -211 (Münsterland) und 0209/38077-10 oder -11 (Emscher-Lippe-Region). 

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Münster

Text: / handwerksblatt.de

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