Das Förderprogramm "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft" wurde zwischenzeitlich angepasst. Es gilt nun auch für Holzvergaser mit Prozesswärme.

Das Förderprogramm "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft" wurde zwischenzeitlich angepasst. Es gilt nun auch für Holzvergaser mit Prozesswärme. (Foto: © welcomia/123RF.com)

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Geld für Holzvergaser mit Prozesswärme

Investitionskosten für biomassebasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden ab sofort auch durch das Programm "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft" gefördert.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Programm "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft" angepasst. Es werden nun auch biomassebasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Prozesswärme erzeugen, mit bis zu 55 Prozent der förderbaren Investitionskosten gefördert. Prozesswärme wird als Wärme zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen definiert. Darunter zählt zum Beispiel die Nutzung der Wärme zur Trocknung von Holz, das auch als Brennstoff für die Kraft-Wärme-Kopplungsanlage verwendet werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist, dass über 50 Prozent der erzeugten Wärme für Prozesse verwendet werden.

Zu den förderfähigen Investitions- und Nebenkosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere: Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger, Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung beziehungsweise Einrichtung der Biomasseanlage (zum Beispiel Fundament oder Einhausung), die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen sowie die Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten. Pro Investitionsvorhaben liegt die maximale Förderung bei 10 Millionen Euro, bei einer Förderquote von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten – kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus von zehn Prozentpunkten, also bis zu 55 Prozent der Kosten. Neu ist zudem auch das erweiterte Brennstoffspektrum: So sind Anlagen, die Rest- und Abfallstoffe aus Holz oder Altholz AI/AII nutzen, ebenfalls zulässig und förderfähig.

 

Hintergrund Fragen zur Prozesswärme und zum Förderprogramm beantwortet bei der Handwerkskammer Münster Thomas Melchert, Tel.: 0251/ 5203123

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Text: / handwerksblatt.de

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